Die Gehälter in Stolberg (Rheinland)
Die Stadt Stolberg im Rheinland liegt im Kreis Aachen in Nordrhein-Westfalen. Von der Grundschule bis zum Gymnasium sind alle notwendigen Schulen in der Stadt angesiedelt; ein Berufskolleg, eine Volkshochschule mit Bücherei und eine Krankenpflegeschule ergänzen das Angebot. Produktionsbetriebe des Mittelstandes prägen die wirtschaftliche Situation von Stolberg im Rheinland. Maschinen-, Stahl- und Metallbau sind die hauptsächlichen Branchen, in denen es Arbeits- und Lehrstellen gibt; auch der Dienstleistungssektor ist auf dem Vormarsch. Stolberg ist über drei Bundesautobahnen erreichbar: die A4, die A44 und die A544, durch das Stadtgebiet führt die L238. Regionale Zugverbindungen kann man über den Hauptbahnhof Stolberg nutzen. Ein städtisches und regionales Busliniennetz ergänzt das Verkehrsangebot.
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. in Stolberg (Rheinland) beträgt 2.970,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.970,50 | € 2.970,50 | € 2.970,50 |
Netto | € 2.137,21 | € 2.137,21 | € 2.137,21 |
Der Fachangestellte für Medien-und Info,Dienste und die Fachangestellte für Medien- u. Info.
Dienste-Bildagentur- arbeiten in einem speziellen Dienstleistungsberuf. Sie archivieren, verwalten und dokumetieren Bildmaterial. Täglich werden von Fotografen unzählige Bilder fotografiert. Die Fachangestellten für Medien- u. Info.Dienste im Bereich der Bildagentur bearbeiten diese Bilder, scannen sie ein und verwalten sie. Wenn beispielsweise jemand für eine Story ein ganz bestimmtes Bild benötigt, dann kann er sich an eine Bildagentur wenden. Diese bemüht sich, das Bild zu beschaffen und legt es dem Kunden vor. Wenn der Kunde mit dem Bild oder den Bildern, die besorgt wurden einverstanden ist, bekommt er die Gehehmigung diese zu nutzen. Dafür muss er eine Lizensgebüht .
Die Gehäter Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden