Die Gehälter in Verden (Aller)
Im schönen Niedersachsen, genauer: nur einige Kilometer von der Wesermündung entfernt liegt die als so genannte Reiterstadt bekannte Region Verden an der Aller mit ihren sieben wirklich sehenswerten Ortschaften Walle, Scharnhorst, Eitze, Borstel, Dauelsen, Döhlbergen-Hutbergen und Hönisch. Nicht weit von Bremen und Hannover entfernt, bietet die Stadt Verden an der Aller zahlreiche Möglichkeiten für die mehr Einwohner, denn sowohl in historischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht kann man das Leben in der Region in vollen Zügen genießen - sowohl als Einheimischer, als auch als Arbeitnehmer aus umliegenden Gebieten (sprich: Pendler). Selbst die herausragenden Verkehrsanbindungen sind de facto erwähnenswert, denn nicht nur zu Lande, sondern auch zu Wasser kann man dort einiges "bewegen".
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. in Verden (Aller) beträgt 2.723,81 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.723,81 | € 2.723,81 | € 2.723,81 |
Netto | € 1.766,08 | € 1.766,08 | € 1.766,08 |
Der Fachangestellte für Medien-und Info,Dienste und die Fachangestellte für Medien- u. Info.
Dienste-Bildagentur- arbeiten in einem speziellen Dienstleistungsberuf. Sie archivieren, verwalten und dokumetieren Bildmaterial. Täglich werden von Fotografen unzählige Bilder fotografiert. Die Fachangestellten für Medien- u. Info.Dienste im Bereich der Bildagentur bearbeiten diese Bilder, scannen sie ein und verwalten sie. Wenn beispielsweise jemand für eine Story ein ganz bestimmtes Bild benötigt, dann kann er sich an eine Bildagentur wenden. Diese bemüht sich, das Bild zu beschaffen und legt es dem Kunden vor. Wenn der Kunde mit dem Bild oder den Bildern, die besorgt wurden einverstanden ist, bekommt er die Gehehmigung diese zu nutzen. Dafür muss er eine Lizensgebüht .
Die Gehäter Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden