Die Gehälter in Karlsruhe (Baden)
Die ehemalige Residenzstadt Karlsruhe ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Mehrere große Handelsbetriebe haben hier ihren Sitz. Auch der Finanzsektor, die Pharmaindustrie und die Energiewirtschaft bilden eine wichtige Stütze der Wirtschaft von Karlsruhe. Bedeutend ist auch der Binnenhafen, über den große Mengen an Gütern umgeschlagen werden. Die Medienlandschaft ist relativ breit aufgestellt und setzt sich sowohl aus Zeitungen, Radiosendern und Fernsehsendern zusammen. Auch mehrere Forschungseinrichtungen befinden sich in der Stadt. Das Kulturangebot ist auch wie das Nahverkehrssystem sehr gut ausgebaut. Karlsruhe verfügt selbst über keinen eigenen Flughafen, befindet sich jedoch in der Nähe von drei internationalen Flughäfen über die internationale Destinationen erreicht werden können.
Das Durchschnittsgehalt für Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. in Karlsruhe (Baden) beträgt 3.978,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.119,00 | € 5.837,84 | € 3.978,42 |
Netto | € 1.408,19 | € 3.300,66 | € 2.354,43 |
Der Fachangestellte für Medien-und Info,Dienste und die Fachangestellte für Medien- u. Info.
Dienste-Bildagentur- arbeiten in einem speziellen Dienstleistungsberuf. Sie archivieren, verwalten und dokumetieren Bildmaterial. Täglich werden von Fotografen unzählige Bilder fotografiert. Die Fachangestellten für Medien- u. Info.Dienste im Bereich der Bildagentur bearbeiten diese Bilder, scannen sie ein und verwalten sie. Wenn beispielsweise jemand für eine Story ein ganz bestimmtes Bild benötigt, dann kann er sich an eine Bildagentur wenden. Diese bemüht sich, das Bild zu beschaffen und legt es dem Kunden vor. Wenn der Kunde mit dem Bild oder den Bildern, die besorgt wurden einverstanden ist, bekommt er die Gehehmigung diese zu nutzen. Dafür muss er eine Lizensgebüht .
Die Gehäter Fachangestellte für Medien- u. Info.Dienste - Bildagentur. basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden