Die Gehälter in Köln
Köln ist ein wirtschaftliches und kulturelles Zentrum im Westen Deutschlands. Wichtige Unternehmen im Bereich der Lebensmittelindustrie sind hier ansässig. Auch die Fahrzeugindustrie und die Chemie spielt eine tragende Rolle in der Stadt. Nicht zu unterschätzen sind auch die Sehenswürdigkeiten der Stadt, die alljährlich zahlreiche Touristen anlocken. In Köln finden auch regelmäßig wichtige Branchenmessen statt. Über Autobahn- Bahn und auch die Rheinschifffahrt ist die Stadt gut an das Verkehrsnetz angeschlossen. Der Flughafen der Stadt ist ein bedeutendes Drehkreuz für den Personen- aber auch für den Frachtluftverkehr. Außerdem verfügt die Stadt über ein gut ausgebautes Nahverkehrssystem, das sich aus S-Bahn, Straßenbahn und Busverkehr zusammensetzt.
Das Durchschnittsgehalt für EDV-Organisator in Köln beträgt 4.293,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.916,33 | € 5.670,00 | € 4.293,17 |
Netto | € 1.816,01 | € 3.453,58 | € 2.634,80 |
Der/die EDV-Organisator/in ist zuständig für alle allgemeinen und spezifischen Computereinsätze im Unternehmen. Der/die EDV-Organisator/in betreut bestehende Informations- und Datenkommunikationssysteme und sorgt dafür, dass die EDV sinnvoll in die Lösung der betrieblichen Aufgaben integriert wird.
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Arbeitsstellen für den/die EDV-Organisator/in. Arbeitsplätze finden sich in Industrie- und Handelsunternehmen, sowie in verschiedenen Handwerksbetrieben aller Wirtschaftszweige. Auch im Dienstleistungsbereich, der öffentlichen Verwaltung und bei Organisationen und Verbänden gibt es Aufgabenfelder. Der/die EDV-Organisator/in analysiert alle fachlichen Abläufe der EDV. Dazu gehört die Planung, Entwicklung und das Entwickeln von Konzepten. Er/sie stellt aus organisatorischer Sicht alle Vorgaben für einen geplanten Computereinsatz zusammen. Der/die EDV-Organisator/in bildet die Schnittstelle zum jeweiligen Fachbereich, also den eigentlichen .
Die Gehäter EDV-Organisator basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden