Die Gehälter in Dreieich
Die Stadt Dreieich liegt im Bundesland Hessen. Sie gehört sowohl dem Landkreis Offenbach als auch dem Regierungsbezirk Darmstadt an. In Dreieich gibt es diverse Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Förderschulen, eine Volkshochschule und eine Musikschule. Vor allem die zahlreichen hier ansässigen IT-Unternehmen sorgen für eine gute wirtschaftliche Lage der Stadt. In der Vergangenheit wurden hier allerdings überwiegend Textilien produziert. Der städtische Weihnachtsmarkt findet jedes Jahr statt und ist bei sehr vielen Menschen aus der Stadt und auch aus der Umgebung sehr beliebt. Dreieich hat einige schöne Bauwerke zu bieten, die unbedingt besichtigt werden sollten. In Dreieich herrscht vorrangig der Busverkehr.
Das Durchschnittsgehalt für EDV-Organisator in Dreieich beträgt 3.135,42 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.750,00 | € 3.520,83 | € 3.135,42 |
Netto | € 1.703,69 | € 2.072,80 | € 1.888,25 |
Der/die EDV-Organisator/in ist zuständig für alle allgemeinen und spezifischen Computereinsätze im Unternehmen. Der/die EDV-Organisator/in betreut bestehende Informations- und Datenkommunikationssysteme und sorgt dafür, dass die EDV sinnvoll in die Lösung der betrieblichen Aufgaben integriert wird.
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Arbeitsstellen für den/die EDV-Organisator/in. Arbeitsplätze finden sich in Industrie- und Handelsunternehmen, sowie in verschiedenen Handwerksbetrieben aller Wirtschaftszweige. Auch im Dienstleistungsbereich, der öffentlichen Verwaltung und bei Organisationen und Verbänden gibt es Aufgabenfelder. Der/die EDV-Organisator/in analysiert alle fachlichen Abläufe der EDV. Dazu gehört die Planung, Entwicklung und das Entwickeln von Konzepten. Er/sie stellt aus organisatorischer Sicht alle Vorgaben für einen geplanten Computereinsatz zusammen. Der/die EDV-Organisator/in bildet die Schnittstelle zum jeweiligen Fachbereich, also den eigentlichen .
Die Gehäter EDV-Organisator basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden