Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für EDV-Organisator in Berlin beträgt 2.591,32 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 541,67 | € 4.640,96 | € 2.591,32 |
Netto | € 430,50 | € 3.351,08 | € 1.890,79 |
Der/die EDV-Organisator/in ist zuständig für alle allgemeinen und spezifischen Computereinsätze im Unternehmen. Der/die EDV-Organisator/in betreut bestehende Informations- und Datenkommunikationssysteme und sorgt dafür, dass die EDV sinnvoll in die Lösung der betrieblichen Aufgaben integriert wird.
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Arbeitsstellen für den/die EDV-Organisator/in. Arbeitsplätze finden sich in Industrie- und Handelsunternehmen, sowie in verschiedenen Handwerksbetrieben aller Wirtschaftszweige. Auch im Dienstleistungsbereich, der öffentlichen Verwaltung und bei Organisationen und Verbänden gibt es Aufgabenfelder. Der/die EDV-Organisator/in analysiert alle fachlichen Abläufe der EDV. Dazu gehört die Planung, Entwicklung und das Entwickeln von Konzepten. Er/sie stellt aus organisatorischer Sicht alle Vorgaben für einen geplanten Computereinsatz zusammen. Der/die EDV-Organisator/in bildet die Schnittstelle zum jeweiligen Fachbereich, also den eigentlichen .
Die Gehäter EDV-Organisator basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden