Die Gehälter in Drolshagen
Im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern liegt im Landkreis Güstrow die Stadt Drolshagen. Neben Bus- und Bahnverbindungen liegt Drolshagen auch an der B108, die Pendler in Richtung Rostock bringt und die B104, auf der die Städte Schwerin und Neubrandenburg direkt angefahren werden können. Eine Landstraße, sowie zahlreiche Kreisstraßen verbinden Drolshagen mit den umliegenden Gemeinden und Städten. Die Unternehmensbranche in der Stadt ist vielfältig wie selten. Industrie- und Handelsunternehmen, sowie Bau- und Handwerksbetriebe stellen zahlreiche Arbeitsplätze für die Teterower Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Auch ist im Ort die älteste und erste Aldi-Nord-Filiale Ansässig, die mit zu den größten Zweigstellen mit den meisten Arbeitsplätzen gehört.
Das Durchschnittsgehalt für EDV-Organisator in Drolshagen beträgt 5.986,32 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.918,61 | € 6.054,02 | € 5.986,32 |
Netto | € 3.826,81 | € 3.914,97 | € 3.870,89 |
Der/die EDV-Organisator/in ist zuständig für alle allgemeinen und spezifischen Computereinsätze im Unternehmen. Der/die EDV-Organisator/in betreut bestehende Informations- und Datenkommunikationssysteme und sorgt dafür, dass die EDV sinnvoll in die Lösung der betrieblichen Aufgaben integriert wird.
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Arbeitsstellen für den/die EDV-Organisator/in. Arbeitsplätze finden sich in Industrie- und Handelsunternehmen, sowie in verschiedenen Handwerksbetrieben aller Wirtschaftszweige. Auch im Dienstleistungsbereich, der öffentlichen Verwaltung und bei Organisationen und Verbänden gibt es Aufgabenfelder. Der/die EDV-Organisator/in analysiert alle fachlichen Abläufe der EDV. Dazu gehört die Planung, Entwicklung und das Entwickeln von Konzepten. Er/sie stellt aus organisatorischer Sicht alle Vorgaben für einen geplanten Computereinsatz zusammen. Der/die EDV-Organisator/in bildet die Schnittstelle zum jeweiligen Fachbereich, also den eigentlichen .
Die Gehäter EDV-Organisator basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden