Die Gehälter in Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall ist eine Stadt in Baden-Württemberg und liegt zwischen Heilbronn und Stuttgart. In der Region der Stadt haben sich vor allem Handelsbetriebe niedergelassen, eine große Bausparkasse trägt den Namen der Stadt. Eine Firma für Saunabau, ein bekannter Sitz-Hersteller sowie ein großer deutscher Telekommunikationskonzern haben hier ihre Niederlassung. Die Bundesautobahn A6 und die beiden Bundesstraßen B14 und B19 sowie einige regelmäßige Bahnverbindungen machen Schwäbisch Hall zu einem verkehrsmäßig gut erschlossenen Gebiet. Regionaler und lokaler Busverkehr ergänzt das Angebot. Die Fachhochschule Schwäbisch Hall, drei berufliche Schulen sowie eine Krankenpflege-, eine Altenpflege- und eine Heilerziehungspflegeschule, so wie andere ausgezeichnete Lehranstalten sind Teile des vorzüglichen Schulsystems in Schwäbisch Hall.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) - Facility Management in Schwäbisch Hall beträgt 6.012,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.525,00 | € 7.500,00 | € 6.012,50 |
Netto | € 2.991,81 | € 4.774,47 | € 3.883,14 |
Um den Beruf des/r Wirtschaftsingenieurs/in (FH) mit dem Schwerpunkt Facility Management ausüben zu können, ist ein vorheriges Studium an einer Fachhochschule notwendig. Das Studium zum/r Wirtschaftingenieur/in kann man aber auch an einer Universität abschließen.
Es sollte sich um ein Ingenieur-Studium handeln, vorzugsweise um ein Studium zum/r Wirtschaftsingenieur/in. Die Studiendauer beträgt im Normallfall drei bis vier Jahre, je nachdem, wie gut man ist. Anschließend hat man die Möglichkeit, einen Master oder das Diplom zu absolvieren. Man kann davon ausgehen, dass dieser gesonderte Abschluss noch einmal ein bis zwei Jahre Studienzeit in Beschlag nimmt. Dies kann sich jedoch sehr lohnen, denn Master und Wirtschaftsingenieure/innen mit Diplom .
Die Gehäter Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) - Facility Management basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden