Die Gehälter in Oberursel (Taunus)
Oberursel ist eine Stadt in Hessen, die über die Bundesautobahn A661 und somit auch über die A5 mit dem überregionalen Verkehrsnetz verbunden ist. Vom Frankfurter Flughafen ist Oberursel nur etwa 20 Autominuten entfernt. Ausgezeichnete Busverbindungen und ein gut ausgebautes Straßennetz machen innerstädtisch wie auch überregional alles gut erreichbar. Zahlreiche Reiseunternehmen und Firmen der IT-Branche sind in der Stadt ansässig; auch andere produzierende Industrie ist vorhanden. Mehrere Grundschulen, weiterführende Schulen und auch eine Gesamtschule, sowie hervorragende Ausbildungsmöglichkeiten in allen Berufen, vor allem der IT-Branche sind in Oberursel im Taunus zu finden; eine Sozialpädagogik-Fachschule, eine Reformhaus-Fachakademie, eine Volkshochschule sowie eine Musikschule - um nur einige zu nennen - runden das Angebot ab.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) - Facility Management in Oberursel (Taunus) beträgt 4.160,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.160,00 | € 4.160,00 | € 4.160,00 |
Netto | € 3.072,06 | € 3.072,06 | € 3.072,06 |
Um den Beruf des/r Wirtschaftsingenieurs/in (FH) mit dem Schwerpunkt Facility Management ausüben zu können, ist ein vorheriges Studium an einer Fachhochschule notwendig. Das Studium zum/r Wirtschaftingenieur/in kann man aber auch an einer Universität abschließen.
Es sollte sich um ein Ingenieur-Studium handeln, vorzugsweise um ein Studium zum/r Wirtschaftsingenieur/in. Die Studiendauer beträgt im Normallfall drei bis vier Jahre, je nachdem, wie gut man ist. Anschließend hat man die Möglichkeit, einen Master oder das Diplom zu absolvieren. Man kann davon ausgehen, dass dieser gesonderte Abschluss noch einmal ein bis zwei Jahre Studienzeit in Beschlag nimmt. Dies kann sich jedoch sehr lohnen, denn Master und Wirtschaftsingenieure/innen mit Diplom .
Die Gehäter Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) - Facility Management basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden