Die Gehälter in Passau
Die Stadt Passau liegt im Bundesland Bayern. Diese Stadt gehört zu dem Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Passau ist eine kreisfreie Stadt. Unterteilt wird Passau in acht Stadtteile. Passau wird auch als "Universitätsstadt" bezeichnet, was darauf schließen lässt, dass es hier eine Universität gibt. Diese ist weltweit sehr anerkannt. Weiterhin gibt es in Passau zahlreiche allgemeinbildende Schulen sowie Gymnasien. Die Infrastruktur der Stadt ist sehr gut. Ob mit dem eigenen Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln - man gelangt schnell nahezu überall hin. In Passau befinden sich sehr viele Unternehmen. In der Regel handelt es sich allerdings um kleine und mittelständische Unternehmen. Ein paar wenige große Unternehmen sind allerdings auch vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Passau beträgt 3.368,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 800,00 | € 5.937,00 | € 3.368,50 |
Netto | € 636,21 | € 4.155,71 | € 2.395,96 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden