Die Gehälter in Dietzenbach
Die Stadt Dietzenbach im Landkreis Offenbach liegt nur 12 Kilometer entfernt von Frankfurt am Main. Über die A3 und A661, und den Zubringer zu diesen, die B 459, ist Dietzenbach verkehrstechnisch gut ausgestattet. Auch eine S-Bahnlinie und Busse stehen als Fahrgelegenheiten zur Verfügung. Neben einem guten Schulsystem findet man in Dietzenbach eine Volkshochschule und eine Familienbildungsstätte der Arbeiterwohlfahrt. Der Zugang zur Kreisvolkshochschule und die Stadtbücherei bieten weitere Ansätze zur Erwachsenenbildung. So wie die Bevölkerung der Stadt stetig steigt, entwickelt sich auch der Wirtschaftsstandort Dietzenbach. Leistungsstarke Unternehmen aus allen Branchen, wie zum Beispiel ein großer LKW-Hersteller, arbeiten zukunftsorientiert und bieten auch in Zukunft Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Dietzenbach beträgt 7.750,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 7.500,00 | € 8.000,00 | € 7.750,00 |
Netto | € 4.278,00 | € 4.751,91 | € 4.514,96 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden