Die Gehälter in Rostock
Die Stadt Rostock ist ein wichtiger Ostseehafen. Vor Allem der Personenverkehr in andere Ostseeländer spielt eine bedeutende Rolle. Bedingt durch den Hafen sind auch zahlreiche Schifffahrtsunternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe in der Stadt ansässig. Überdies hinaus spielt aber auch die Lebensmittelindustrie, sowie der EDV Sektor eine große Rolle. Die Stadt besitzt eine Universität und ist Sitz mehrerer Medienunternehmen. In der Stadt befinden sich einige Sehenswürdigkeiten, sowie Theater, Museen und Veranstaltungssäle für Musikdarbietungen. In der Stadt verkehren Straßenbahnen und Omnibusse. Neben dem Hafen stellt auch der Bahnhof eine wichtige Verbindungsmöglichkeit für Fernstrecken dar. Doch auch über den eigenen Flughafen können einige Ziele im In- und Ausland erreicht werden.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Rostock beträgt 2.400,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.100,00 | € 2.700,00 | € 2.400,00 |
Netto | € 1.368,33 | € 1.679,84 | € 1.524,09 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden