Die Gehälter in Neckarsulm
Die Stadt Neckarsulm liegt in Baden-Württemberg und ist etwa sechs Kilometer von Heilbronn entfernt. Über die Südtangente, die A6 und die A 81 ist die Stadt gut mit dem innerdeutschen Autonetz verbunden. Mehrere Buslinien und das Stadtbahnnetz sind für den reibungslosen Stadtverkehr zuständig. Der wichtigste Arbeitgeber in Neckarsulm ist ein großer deutscher Autokonzern, doch auch Handelsketten und das Gastgewerbe bieten einige Arbeitsplätze - so dass in der Stadt mehr Menschen Arbeit haben, als dort leben. Das Bildungswesen in Neckarsulm setzt sich neben einer Volkshochschule für Erwachsene aus mehreren Schulen aller Bildungsziele zusammen - so gibt es dort unter anderen auch eine Musikschule und eine katholische Schule.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Volkswirt (Uni) in Neckarsulm beträgt 3.954,55 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.909,09 | € 5.000,00 | € 3.954,55 |
Netto | € 1.811,53 | € 2.666,29 | € 2.238,91 |
Die Ausbildung zum/zur Dipl.-Volkswirt/in (Uni) wird durch ein Hochschulstudium erreicht.
Die Länge des Studiums kann dabei stark variieren. Dazu werden Lehrveranstaltungen wie Seminare und Vorlesungen besucht. Während der vorlesungsfreien Zeit ist es wichtig verschiedene Praktika zu absolvieren. Auch Erfahrung durch Auslandaufenthalte und diverse Zusatzqualifikationen sind sehr förderlich. Der/die Dipl.-Volkswirt/in (Uni) arbeitet nach dem Studium zum Beispiel bei Ministerien, bei Kreditinstituten, in der Finanzverwaltung oder im Personalwesen. Es sind aber auch Tätigkeitsfelder im Versicherungsgewerbe, bei Arbeitgeberverbänden und verschiedenen Berufsorganisationen sind denkbar. Im Bereich Entwicklung und Forschung, Vertrieb und Verkauf bei Industrie- und Handelskammerunternehmen sowie in der Wirtschafts-, Steuer und Unternehmensberatung werden durch Forschung ständig neue Erkenntnisse erhoben. Der/die .
Die Gehäter Dipl.-Volkswirt (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden