Die meisten Auszubildenden in diesem Bereich haben einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss. Wichtig für den zukünftigen Bäcker und die zukünftige Bäckerin ist auch eine gute Gesundheit. Denn trotz der Erleichterungen die es in der heutigen Zeit durch den Einsatz von Maschinen gibt, ist der Beruf körperlich belastend. Man muss lange Zeit stehen und auch häufig heben. Hinzu kommen die oft ungünstigen Arbeitszeiten. Der Arbeitstag des Bäckers und der Bäckerin beginnt früh. Sicherlich ist auch zeitig Feierabend, aber dann arbeiten die Freunde und Bekannten noch. Und der Bäcker und die Bäckerin arbeiten auch am Wochenende. Aber es ist auch ein schöner Beruf. Man erschafft etwas Nützliches, etwas dass wirklich jeder Mensch benötigt. Die Ausbildungszeit dauert 3 Jahre. In dieser Zeit erlernen der Bäcker und die Bäckerin das Handwerk aber auch die Theorie. Der Bäcker und die Bäckerin .
Wie viel Bäcker, Ergebnis Bäcker?
müssen sowohl über die Grund- und Inhaltsstoffe der von ihnen hergestellten Backwaren Bescheid wissen als auch über die Zusatzstoffe und Hilfsmittel. Deswegen sind gute Kenntnisse in Mathematik und Chemie wichtig.
Die Gehäter Bäcker basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Es müssen immer Mengen berechnet werden, Kosten kalkuliert und Angebote erstellt werden. Auch über die Hilfsmittel und Zusatzstoffe müssen der Bäcker und die Bäckerin genau Bescheid wissen, und die gesetzlichen Vorschriften und die Verarbeitungshinweise für diese Stoffe beachten. Der Bäcker und die Bäckerin finden ihr Aufgabengebiet sowohl in traditionellen Bäckereien wie auch in der Industrie. Auch in Hotels oder bei Cateringfirmen sind sie gesuchte Fachkräfte. Einige spezialisieren sich auf bestimmte Bereiche, wie die Herstellung von Diabetikerartikeln oder arbeiten in der Entwicklung von Backwaren und Zusatzstoffen. Als Weiterbildung kommt die Meisterprüfung in Frage oder eine Weiterbildung zum Lebensmittel-Techniker. Nach Abschluss einer Meisterprüfung können sich der Bäcker und die Bäckerin auch mit einem eigenen Betrieb selbstständig machen. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden