Die Gehälter in Weil der Stadt
Weil der Stadt liegt im Bundesland Baden-Württemberg, im Landkreis Böblingen. Nahe gelegen ist die Metropole Stuttgart. Durch eine S-Bahnlinie nach Stuttgart und die Bundesstraße B295 ist die Stadt optimal mit dem Umland und dem Fernverkehr verbunden, egal ob mit oder ohne Auto. Das Bildungssystem in Weil der Stadt ist vorzüglich - auf den lokalen Schulen kann von Jugendlichen jeder Schulabschluss erworben werden. Eine Musikschule, die Zweigstelle der Leonberger Volkshochschule und die Landesakademie für Jugendbildung komplettieren das Bildungsangebot. Die geschichtsträchtige Stadt verfügt über zahlreiche sehenswerte historische Gebäude, wie zum Beispiel das Geburtshaus von Johannes Kepler. Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten stehen durch die ausgezeichnete, zentrale Lage in jeder Form zur Verfügung.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Kaufmann (Uni) - Technische Betriebswirtschaft in Weil der Stadt beträgt 8.453,75 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 6.187,50 | € 10.720,00 | € 8.453,75 |
Netto | € 3.001,31 | € 6.892,00 | € 4.946,66 |
Bei dem Beruf Dipl.-Kaufmann/-frau (Uni) - technische Betriebswirtschaft handelt es sich um ein Studium, welches im Diplom-Studiengang erfolgt.
Die Dauer eines solchen Diplom-Studienganges beträgt in der Regel 4 bis 5 Jahre, also 8 bis 10 Semester. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Studium zu absolvieren. Beispielsweise kann es als eigenständige Fachrichtung ausgewählt werden. Jedoch ist es auch möglich, dass Fach in Kombination mit einem Studium der Betriebswirtschaft zu absolvieren. Auch ein Studium, welches von einer praktischen Ausbildung begleitet wird, ist denkbar. Bei dem beruf Dipl.-Kaufmann/-frau (Uni) für die technische Betriebswirtschaft spricht man auch vom / von der Betriebswirt/in für technische Betriebswirtschaft. Die Haupteinsatzgebiete eines/r .
Die Gehäter Dipl.-Kaufmann (Uni) - Technische Betriebswirtschaft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden