Die Gehälter in Gummersbach
Die Stadt Gummersbach liegt im größten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Oberbergischen Kreis und zum Regierungsbezirk Köln. Die Bildungsmöglichkeiten der hier lebenden Menschen sind sehr vielseitig. Neben zahlreichen allgemeinbildenden Schulen, wie Grundschule oder Gymnasium befinden sich hier auch zahlreiche Berufsschulen und Hochschulen. Zu den Hochschulen gehört beispielsweise die Fachhochschule Köln, die in Gummersbach einen Campus hat. Außerdem findet man hier die Musikschule Gummersbach e.V. sowie die Volkshochschule Gummersbach, die vor allem für die Bildung der Erwachsenen zuständig ist. Vor allem für Familien mit Kindern ist diese Stadt demnach sehr interessant. Auch zahlreiche Freizeiteinrichtungen lassen sich in Gummersbach finden.
Das Durchschnittsgehalt für Bürobote in Gummersbach beträgt 1.408,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.408,33 | € 1.408,33 | € 1.408,33 |
Netto | € 1.036,22 | € 1.036,22 | € 1.036,22 |
Für den Beruf des/der Bürobote/Bürobotin ist keine Ausbildung vorausgesetzt. Die Einarbeitung an dem jeweiligen Arbeitsplatz erfolgt direkt beim Antritt der Arbeitsstelle.
Bewerber, die Erfahrungen mit Kopierern, Telefonanlagen und eventuell am Computer nachweisen können, haben in der Regel bessere Chancen die angebotene Stelle als Bürobote/Bürobotin zu erhalten. Die hauptsächlichen Aufgaben des/der Büroboten/Bürobotin liegt in verschiedensten Botengängen innerhalb der verschiedenen Abteilungen in Großunternehmen. Dabei werden Schriftstücke, Akten, Material oder auch interne Warensendungen zu bestimmten Abteilungen oder in die Registratur gebracht und den jeweiligen Mitarbeitern übergeben. Der/die Bürobote/Bürobotin nimmt die Eingangspost entgegen, versehen diese mit dem Eingangsstempel und dem korrekten Datum und verteilen diese im Anschluss an die betreffenden Abteilungen. Sie übernehmen Kopierarbeiten verschiedenster .
Die Gehäter Bürobote basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden