Die Gehälter in Aachen
Aachen ist ein überregional bedeutendes Industriezentrum. Aachen ist Zentrum der Fahrzeugindustrie, sowie der Elektronikindustrie. Namhafte Hersteller von Weltrang betreiben hier verschiedene Einrichtungen und Werke. Überdies hinaus verfügt Aachen über eine reichhaltige Lebensmittelindustrie, die vor allem durch Süßwarenfabrikanten geprägt ist. Doch auch der Tourismus ist in Aachen ein nicht unbedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Aachener Altstadt und der Dom locken zahlreiche Besucher an. Aachen ist aber auch ein wichtiger Bildungsstandort mit Hochschulen und anderen Bildungsinstituten. Die Bahnhöfe in Aachen verbinden die Stadt international mit den Nachbarländern. In der Stadt selber werden Wege entweder mit dem Auto, dem Bus oder auch mit dem Fahrrad erledigt.
Das Durchschnittsgehalt für Bürobote in Aachen beträgt 1.049,12 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.049,12 | € 1.049,12 | € 1.049,12 |
Netto | € 709,73 | € 709,73 | € 709,73 |
Für den Beruf des/der Bürobote/Bürobotin ist keine Ausbildung vorausgesetzt. Die Einarbeitung an dem jeweiligen Arbeitsplatz erfolgt direkt beim Antritt der Arbeitsstelle.
Bewerber, die Erfahrungen mit Kopierern, Telefonanlagen und eventuell am Computer nachweisen können, haben in der Regel bessere Chancen die angebotene Stelle als Bürobote/Bürobotin zu erhalten. Die hauptsächlichen Aufgaben des/der Büroboten/Bürobotin liegt in verschiedensten Botengängen innerhalb der verschiedenen Abteilungen in Großunternehmen. Dabei werden Schriftstücke, Akten, Material oder auch interne Warensendungen zu bestimmten Abteilungen oder in die Registratur gebracht und den jeweiligen Mitarbeitern übergeben. Der/die Bürobote/Bürobotin nimmt die Eingangspost entgegen, versehen diese mit dem Eingangsstempel und dem korrekten Datum und verteilen diese im Anschluss an die betreffenden Abteilungen. Sie übernehmen Kopierarbeiten verschiedenster .
Die Gehäter Bürobote basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden