Die Gehälter in Solingen
Die Großstadt Solingen liegt in Nordrhein Westfalen und ist ein wichtiges Zentrum für die Kunststoff- und Metallwarenindustrie. Aber auch einige Betriebe der Fahrzeugindustrie sind hier ansässig. Überdies hinaus ist Solingen schon historisch gesehen bekannt für seine zahlreichen Schneidwerkbetriebe. Abgesehen davon finden sich noch einige Unternehmen der Lebensmittelbranche und der Medizintechnik in der Stadt. Die Stadt besitzt ein reges Kultur- aber auch Nachtleben. In der Stadt sind zahlreiche Museen angesiedelt, die von der Geschichte der Stadt zeugen. Es finden aber auch zahlreiche kulturelle und musikalische Veranstaltungen statt, die unzählige Besucher anziehen. In der Stadt Solingen sorgen Busse und Obusse für die Nahverkehrsversorgung.
Das Durchschnittsgehalt für Bürobote in Solingen beträgt 1.507,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.160,00 | € 1.854,67 | € 1.507,34 |
Netto | € 925,40 | € 1.174,01 | € 1.049,71 |
Für den Beruf des/der Bürobote/Bürobotin ist keine Ausbildung vorausgesetzt. Die Einarbeitung an dem jeweiligen Arbeitsplatz erfolgt direkt beim Antritt der Arbeitsstelle.
Bewerber, die Erfahrungen mit Kopierern, Telefonanlagen und eventuell am Computer nachweisen können, haben in der Regel bessere Chancen die angebotene Stelle als Bürobote/Bürobotin zu erhalten. Die hauptsächlichen Aufgaben des/der Büroboten/Bürobotin liegt in verschiedensten Botengängen innerhalb der verschiedenen Abteilungen in Großunternehmen. Dabei werden Schriftstücke, Akten, Material oder auch interne Warensendungen zu bestimmten Abteilungen oder in die Registratur gebracht und den jeweiligen Mitarbeitern übergeben. Der/die Bürobote/Bürobotin nimmt die Eingangspost entgegen, versehen diese mit dem Eingangsstempel und dem korrekten Datum und verteilen diese im Anschluss an die betreffenden Abteilungen. Sie übernehmen Kopierarbeiten verschiedenster .
Die Gehäter Bürobote basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden