Die Gehälter in Halberstadt
Die fünftgrößte Stadt Sachsen-Anhalts ist ein recht beliebter Ort für Jobsuchende und Gewerbetreibende, denn eine wohl durchdachte Infrastruktur bietet interessante Industriestandorte unterschiedlichster Kategorien. Aber nicht nur der wirtschaftliche Aspekt ist in Halberstadt von Vorteil, sondern auch die turbulente Geschichte der Stadt spielt eine entscheidende Rolle. Denn auch die attraktiven Landschaften ziehen begeisterte Touristen an. Demnach ist die dortige Tourismusbranche besonders gut ausgebaut. Darüber hinaus trägt auch die unmittelbare Nähe zu Schwanebeck, Wegeleben, Harsleben oder Langenstein in Kombination mit den recht guten Verkehrsanbindungen dazu bei, dass sich sowohl die zahlreichen Einwohner der Stadt selbst, als auch die Arbeitnehmer und Unternehmer in der Region Halberstadt sehr wohl fühlen.
Das Durchschnittsgehalt für Bürobote in Halberstadt beträgt 2.950,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 4.500,00 | € 2.950,00 |
Netto | € 991,02 | € 3.420,36 | € 2.205,69 |
Für den Beruf des/der Bürobote/Bürobotin ist keine Ausbildung vorausgesetzt. Die Einarbeitung an dem jeweiligen Arbeitsplatz erfolgt direkt beim Antritt der Arbeitsstelle.
Bewerber, die Erfahrungen mit Kopierern, Telefonanlagen und eventuell am Computer nachweisen können, haben in der Regel bessere Chancen die angebotene Stelle als Bürobote/Bürobotin zu erhalten. Die hauptsächlichen Aufgaben des/der Büroboten/Bürobotin liegt in verschiedensten Botengängen innerhalb der verschiedenen Abteilungen in Großunternehmen. Dabei werden Schriftstücke, Akten, Material oder auch interne Warensendungen zu bestimmten Abteilungen oder in die Registratur gebracht und den jeweiligen Mitarbeitern übergeben. Der/die Bürobote/Bürobotin nimmt die Eingangspost entgegen, versehen diese mit dem Eingangsstempel und dem korrekten Datum und verteilen diese im Anschluss an die betreffenden Abteilungen. Sie übernehmen Kopierarbeiten verschiedenster .
Die Gehäter Bürobote basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden