Die Gehälter in Siegen
Siegen liegt im Bundesland Nordrhein Westfalen. Die Stadt ist bekannt für seine zahlreichen Museen, die viele unterschiedliche Ausstellungsthemen anbieten. Überdies hinaus finden sich Schlösser und andere historische Bauwerke in der Stadt. In Siegen befinden sich viele zentrale Verwaltungsstellen. Die Wirtschaft ist durch Dienstleistungsbetriebe wie auch metallverarbeitende Unternehmen geprägt. Die Stadt bietet für die Region auch zahlreiche Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten. In Siegen befinden sich Fernseh- und Radiostationen, sowie Zeitungsverlage. Innerhalb der Stadt verbinden verschiedene Buslinien flächendeckend die wichtigen Punkte der Stadt. Die Stadt ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen. Siegen verfügt über einen Flughafen, der jedoch nicht für Linienflüge genutzt wird.
Das Durchschnittsgehalt für Bäcker u. Konditor in Siegen beträgt 2.166,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.333,33 | € 2.166,67 |
Netto | € 1.303,52 | € 1.827,86 | € 1.565,69 |
Der Beruf als Bäcker/in u. Konditor/in kann entweder nach einer Ausbildung zum/zur Bäcker/in mit der Zusatzausbildung zum/r Konditor/in oder nach einer Ausbildung zum/r Konditor/in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung zum/r Bäcker/in ausgeübt werden.
Ein Gesundheitszeugnis im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist bereits zur entsprechenden Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Der/die Bäcker/in u. Konditor/in stellt Brote und Brötchen in verschiedensten Varianten her und backen Kuchen und Torten, die nicht nur ansprechend aussehen, sondern auch entsprechend lecker sind. Dabei sind sie für die Besorgung und Bereitstellung der jeweils benötigten Zutaten und die Zubereitung nach bestimmten Rezepten verantwortlich. Die entsprechenden Teige und Massen werden unter Einhaltung der vorgegeben Backzeiten fertig gebacken und gerade Kuchen und Torten natürlich entsprechend dekoriert und verziert, da hier .
Die Gehäter Bäcker u. Konditor basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden