Die Gehälter in Bingen am Rhein
Bereits lange Zeit vor den alten Römern wurde Bingen in historischen Dokumenten namentlich erwähnt. Darüber hinaus erlangte die wunderschöne Stadt am Rhein durch die Sage um den Binger Mäuseturm einen weitreichenden Berühmtheitsstatus. Dieser Erzählung zufolge soll der damalige Bischof Hatto zu Mainz von Mäusen gefressen worden sein. Noch heute ist der Binger Mäuseturm einer der beliebtesten Sehenswürdigkeiten Bingens. Dadurch, dass die Schifffahrtsbranche in Bingen am Rhein bereits seit Jahr und Tag "boomt", bieten sich hier sehr gute Jobmöglichkeiten. Auch die Tourismusbranche, die Kosmetik- und Einzelhandelsindustrie sowie die medizinischen Bereiche bieten facettenreiche berufliche Chancen und interessante Weiterbildungsmöglichkeiten - bis hinauf nach Rüdesheim.
Das Durchschnittsgehalt für Bäcker u. Konditor in Bingen am Rhein beträgt 2.475,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.200,00 | € 2.750,00 | € 2.475,00 |
Netto | € 1.406,83 | € 1.662,47 | € 1.534,65 |
Der Beruf als Bäcker/in u. Konditor/in kann entweder nach einer Ausbildung zum/zur Bäcker/in mit der Zusatzausbildung zum/r Konditor/in oder nach einer Ausbildung zum/r Konditor/in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung zum/r Bäcker/in ausgeübt werden.
Ein Gesundheitszeugnis im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist bereits zur entsprechenden Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Der/die Bäcker/in u. Konditor/in stellt Brote und Brötchen in verschiedensten Varianten her und backen Kuchen und Torten, die nicht nur ansprechend aussehen, sondern auch entsprechend lecker sind. Dabei sind sie für die Besorgung und Bereitstellung der jeweils benötigten Zutaten und die Zubereitung nach bestimmten Rezepten verantwortlich. Die entsprechenden Teige und Massen werden unter Einhaltung der vorgegeben Backzeiten fertig gebacken und gerade Kuchen und Torten natürlich entsprechend dekoriert und verziert, da hier .
Die Gehäter Bäcker u. Konditor basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden