Die Gehälter in Ludwigshafen am Rhein
Ludwigshafen am Rhein gehört zu den Großstädten in Rheinland-Pfalz. Ludwigshafen am Rhein ist ein bedeutender Chemiestandort, in dem mehrere große und auch international tätige Chemieunternehmen ihren Sitz haben. Auch die Pharmaindustrie ist hier ansässig. Weitere Betriebe sind in der Elektrotechnik oder auch im logistischen Bereich tätig, denen der bedeutende Hafen am Rhein eine gute Grundlage bietet. Ludwigshafen am Rhein ist auch ein wichtiges Bildungszentrum für die umliegenden Gemeinden. Das kulturelle Leben der Stadt wird durch mehrere Museen und Theater geprägt. Ludwigshafen am Rhein hat einen Bahnhof und ist an das Autobahnsystem angeschlossen. Ein dichtes Straßenbahn- und Bussystem versorgt den Nahverkehrsbedarf.
Das Durchschnittsgehalt für Bäcker u. Konditor in Ludwigshafen am Rhein beträgt 1.838,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.280,00 | € 2.396,00 | € 1.838,00 |
Netto | € 1.017,94 | € 1.794,10 | € 1.406,02 |
Der Beruf als Bäcker/in u. Konditor/in kann entweder nach einer Ausbildung zum/zur Bäcker/in mit der Zusatzausbildung zum/r Konditor/in oder nach einer Ausbildung zum/r Konditor/in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung zum/r Bäcker/in ausgeübt werden.
Ein Gesundheitszeugnis im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist bereits zur entsprechenden Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Der/die Bäcker/in u. Konditor/in stellt Brote und Brötchen in verschiedensten Varianten her und backen Kuchen und Torten, die nicht nur ansprechend aussehen, sondern auch entsprechend lecker sind. Dabei sind sie für die Besorgung und Bereitstellung der jeweils benötigten Zutaten und die Zubereitung nach bestimmten Rezepten verantwortlich. Die entsprechenden Teige und Massen werden unter Einhaltung der vorgegeben Backzeiten fertig gebacken und gerade Kuchen und Torten natürlich entsprechend dekoriert und verziert, da hier .
Die Gehäter Bäcker u. Konditor basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden