Die Gehälter in Bamberg
Die Stadt Bamberg liegt im Norden des Bundeslandes Bayern und ist mit seiner historischen Altstadt, die zum UNESCO Welterbe zählt, ein wichtiger Tourismusort. In der Stadt gibt es auch zahlreiche Museen und Theater, die weitere Anziehungspunkte für Besucher darstellen. Die vielen Parks, die historischen Bauwerke, aber auch die vielen am Wasser gelegenen Häuser faszinieren Besucher gleichermaßen. Neben dem Tourismus, gehört aber auch die Fahrzeugindustrie zu den wichtigen Bereichen des Wirtschaftslebens in der Stadt. Auch die Nahrungsmittelbranche und die Elektrotechnik sind in Bamberg ansässig. Bamberg ist auch bekannt für seine Brauereien. Bamberg ist an das Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und hat ein ausgebautes Busliniensystem.
Das Durchschnittsgehalt für Bäcker u. Konditor in Bamberg beträgt 2.200,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.900,00 | € 2.500,00 | € 2.200,00 |
Netto | € 1.418,70 | € 1.860,79 | € 1.639,75 |
Der Beruf als Bäcker/in u. Konditor/in kann entweder nach einer Ausbildung zum/zur Bäcker/in mit der Zusatzausbildung zum/r Konditor/in oder nach einer Ausbildung zum/r Konditor/in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung zum/r Bäcker/in ausgeübt werden.
Ein Gesundheitszeugnis im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ist bereits zur entsprechenden Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Der/die Bäcker/in u. Konditor/in stellt Brote und Brötchen in verschiedensten Varianten her und backen Kuchen und Torten, die nicht nur ansprechend aussehen, sondern auch entsprechend lecker sind. Dabei sind sie für die Besorgung und Bereitstellung der jeweils benötigten Zutaten und die Zubereitung nach bestimmten Rezepten verantwortlich. Die entsprechenden Teige und Massen werden unter Einhaltung der vorgegeben Backzeiten fertig gebacken und gerade Kuchen und Torten natürlich entsprechend dekoriert und verziert, da hier .
Die Gehäter Bäcker u. Konditor basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden