Die Gehälter in Bremen
Die Stadt Bremen bildet gemeinsam mit Bremerhaven das Bundesland Bremen. Die Weser, die durch die Stadt fließt, bildet die Verbindung in die Nordsee. Durch die Anbindung zum Seehafen Bremerhaven befinden sich zahlreiche Handels- und Logistikunternehmen in Bremen. Selbstverständlich finden sich hier auch Unternehmen des Schiffbaus, aber auch der Fahrzeugindustrie, der Lebensmittel-, Elektronik- und Stahlindustrie. In der Universitätsstadt finden sich auch zahlreiche Hochtechnologieunternehmen und Forschungsinstitute. Auch Luft- und Raumfahrtunternehmen sind in der Stadt ansässig. Güter und Personen werden über den Hafen, den Bahnhof oder aber auch über den Flughafen der Stadt transportiert. Ein dichtes Nahverkehrsnetz und die Autobahn sorgen für die Mobilität.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Bremen beträgt 2.211,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.823,00 | € 2.600,00 | € 2.211,50 |
Netto | € 1.262,18 | € 1.762,79 | € 1.512,49 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden