Die Gehälter in Aglasterhausen
Ungefähr 25 km von Heidelberg entfernt im Kleinen Odenwald in Baden-Württemberg liegt Aglasterhausen. Bereits im Jahr 1137 wird die Gemeinde urkundlich erwähnt. Im Jahr 1959 wurden bei Straßenbauarbeiten die Überreste eines Turms aus jenen Jahren gefunden. In allen Ortsteilen von Aglasterhausen findet man gut erhaltene Zeugnisse der Vergangenheit und kann die Baukunst der damaligen Zeit bewundern. Von Aglasterhausen kann man mit dem Zug nach Heidelberg und Mannheim fahren. Die B 292 ermöglicht mit dem Auto eine schnelle Verbindung in die Nachbarorte. Die Autobahn ist in ungefähr 17 km Entfernung zu erreichen. Aglasterhausen bietet dem Bürger von der Infrastruktur alles was er benötigt. Die notwendigen Geschäfte und Institute sind vor Ort.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Aglasterhausen beträgt 1.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.300,00 | € 1.300,00 | € 1.300,00 |
Netto | € 799,97 | € 970,98 | € 885,48 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden