Die Gehälter in Flensburg
Flensburg liegt im Norden Deutschlands an der dänischen Grenze. Die Stadt ist Sitz zahlreicher Zentralverwaltungsorgane. Die Wirtschaft der Stadt ist sehr stark auf den Export konzentriert. Namhafte Handelsunternehmen, die mitunter international tätig sind, sind hier angesiedelt. Auch die Maschinenbau- und IT-Sektoren sind gut vertreten. Viele Studenten besuchen die Universität der Stadt und auch die anderen Bildungseinrichtungen ziehen Bewohner der Region an. Die Stadt ist generell maritim geprägt. Auch die Marineschule der deutschen Marine befindet sich hier. Die Stadt Flensburg ist an das Autobahnnetz angebunden. Auch ein Bahnhof ist vorhanden. Es gibt außerdem einige Fährverbindungen in andere Hafenstädte und nach Dänemark.
Das Durchschnittsgehalt für Apothekenhelfer in Flensburg beträgt 1.960,88 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.621,75 | € 2.300,00 | € 1.960,88 |
Netto | € 1.181,67 | € 1.627,78 | € 1.404,73 |
Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin haben ihren Beruf an einer Fachschule erlernt. Meistens wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, aber das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Sie sollten gute Mathematik- und Chemiekenntnisse haben, denn das ist eine Vraussetzung für diesen Beruf. Der Apothekenhelfer und die Apothekenhelferin arbeiten größtenteils in Apotheken. Aber auch in Krankenhausapotheken sowie bei den Herstellern von Pharmazutika und in Laboren werden sie beschäftigt.In Apotheken sind sie mit der Beratung der Kundschaft beschäftigt, verkaufen rezeptfreie Medikamente und andere Artikel. Sie verwalten den Lagerbestand und erledigen die notwendigen Kontrollen und Stichproben. Sie rechnen die Kasse ab und bestellen Ware. Und sie erledigen die Abrechnung mit den Krankenkassen und den Lieferanten. Darüberhinaus fertigen sie nach Anweisung des Apothekers bestimmte homöopathische .
Die Gehäter Apothekenhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden