Ein/e Verwaltungsfachangestellte/r - Bundesverkehrsverwaltung kann seine/ihre Arbeit vor allem auf verwaltende oder organisatorische (Büroarbeiten), abrechnungs- und revisionstechnische Bereiche oder die Personalverwaltung ausrichten. Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen in bürotypischen Berufen wie dem/der Sachbearbeiter/in und dem/der Teamassistent/in sowie - im Personalwesen - dem/der Personalsachbearbeiter/in. Der/die Bewerber/in sollte seine/ihre Arbeitspensum gut organisieren können und bei kurzfristig notwendig werdenden Änderungen dazu in der Lage sein, dieses ohne größere Verzögerungen an die veränderte Sachlage anzupassen. Aufgrund der hohen Zahl von die Entscheidungsfindung beeinflussenden Kommunikationsabläufen muss er/sie nicht nur flexibel reagieren, sondern auch selbst entworfene Gedankengänge passend präsentieren sowie in sorgfältiger Weise formell, also rechtlich einwandfrei, umsetzen können. Dabei ist in jeglichen Situationsverläufen besonders auf eine konstante Freundlichkeit gegenüber dem jeweiligen Korrespondenzpartner zu achten. Zu bewältigende Aufgaben hat der/die .

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Wie viel Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung, Ergebnis Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung?


angehende Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung selbstständig in sein persönliches Arbeitsschema einzuordnen und nach den feststehenden Erfordernissen zu erledigen. Auch sollte er/sie keine Scheu vor gegenseitig beratenden Mehraugengesprächen bis hin zu Gruppenbesprechungen oder teils auch Präsentationen zeigen, um die ihm anvertraute Tätigkeit sicher bewerkstelligen zu können.

Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Städten Deutschlands Brutto min. €
Allmannsweiler bei Bad Saulgau € 2.708,33
Berlin € 1.444,44
Biere € 618,58
Bochum € 1.841,67
Bonn € 800,95
Borgholzhausen € 2.272,73
Braunschweig € 1.408,33
Bremen € 2.195,93
Cochem € 2.077,78
Dortmund € 1.690,00
Düsseldorf € 2.175,00
Erftstadt € 1.350,65
Erkelenz € 747,50
Erlangen € 1.813,16
Essen, Ruhr € 1.993,33
Frankenfeld, Aller € 1.443,00
Freiburg im Breisgau € 1.843,04
Gaushorn € 3.378,27
Gelsenkirchen € 1.950,00
Hamburg € 1.625,00
Hannover € 1.843,42
Heidelberg (Neckar) € 2.491,67
Herten, Westfalen € 3.194,00
Kempten (Allgäu) € 713,59
Kirchensittenbach € 2.080,00
Kirchheimbolanden € 2.440,35
Kleinwallstadt € 750,00
Köln € 683,08
Konstanz, Universitätsstadt € 3.008,38
Landau in der Pfalz € 2.000,00
Landsberg am Lech € 2.286,92
Lindenberg im Allgäu € 2.401,11
Linsengericht € 4.338,89
Magdeburg € 1.875,56
Mainz am Rhein € 668,42
Mayen € 1.300,00
München € 1.911,00
Münster, Westfalen € 1.750,00
Nieder-Olm € 2.537,69
Nürnberg, Mittelfranken € 1.484,16
Oftersheim € 1.368,42
Potsdam € 2.022,22
Radolfzell am Bodensee € 1.191,67
Saterland € 1.025,00
Siegburg € 2.567,90
Sinsheim (Elsenz) € 3.228,33
Velbert € 2.029,54
Villingen-Schwenningen € 2.135,56
Wetzlar € 2.294,50
Wiesbaden € 2.777,78

Die Tätigkeit des/der Verwaltungsfachangestellten - Bundesverkehrsverwaltung wird auch mit den Titeln Verwaltungsfachangestellte/r, Verwaltungsangestellte/r, Angestellte/r bei der Bundesverkehrsverwaltung, Angestellte/r im mittleren nichttechnischen Dienst, Angestellte/r in der allgemeinen inneren Verwaltung oder Bürosachbearbeiter/in (allgemeine innere Verwaltung) bezeichnet, bis zum Jahr 1979 wurde der/die Verwaltungsangestellte in der staatlichen Innenverwaltung ausgebildet. Die Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten - Bundesverkehrsverwaltung wird nicht mehr angeboten, weshalb der Beruf heute unter der Bezeichnung Verwaltungsfachangestellte/r der Fachrichtung Bundesverwaltung geführt wird. Als "Quereinsteiger" werden meist Angehörige der Berufe Verwaltungsfachangestellte/r mit Fachrichtung Landes- oder Kommunalverwaltung in Betracht gezogen, teilweise sind aber auch Stellenbesetzungen mit als Verwaltungsfachangestellte/r - HWK und IHK, Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - kath. Kirche oder Verwaltungsfachangestellte/r - Kirchenverwaltung - evang. Kirche ausgebildeten Arbeitnehmern möglich. .




* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden