Die Gehälter in Lindenberg im Allgäu

Der Luftkurort Lindenberg im Allgäu liegt im Süden Bayerns und ist ein beliebtes Tourismuszentrum für den Erholungstourismus. Mehrere Sehenswürdigkeiten und Museen in Kombination mit der beeindruckenden Landschaft des Allgäus ziehen die Besucher an. Auch interessante Veranstaltungen sorgen für einen regen Besucherzustrom. Daher sind hier mehrere Betriebe der Gastronomie und der Hotellerie beheimatet. Neben der Lebensmittelindustrie ist hier auch die Fahrzeugbranche, wie auch die Luftfahrtindustrie angesiedelt. Auch ein großes Fotolabor hat hier seinen Sitz. Das Bildungssystem ist breit aufgestellt und kann als gut bezeichnet werden. In der Stadt verkehren Busse. Busse verbinden die Stadt auch mit den anderen Gemeinden der Region.

Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung in Lindenberg im Allgäu beträgt 2.445,56 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.401,11 € 2.490,00 € 2.445,56
Netto € 1.574,76 € 1.908,96 € 1.741,86

Zum Aufgabengebiet der Bundesverkehrsverwaltung zählen beispielsweise der Schienen-, Wasser-, Straßen-, Luftverkehr und öffentliche Verkehrswege, im speziellen Beispiel ist der öffentliche Personennahverkehr ebenso ein Tätigkeitsfeld wie die Anlage und Verwaltung des Fahrradwegenetzes. Im Verwaltungsapparat dieser Bundesbehörde sind als Fachkräfte Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung beschäftigt.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Ein/e Verwaltungsfachangestellte/r - Bundesverkehrsverwaltung kann seine/ihre Arbeit vor allem auf verwaltende oder organisatorische (Büroarbeiten), abrechnungs- und revisionstechnische Bereiche oder die Personalverwaltung ausrichten. Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen in bürotypischen Berufen wie dem/der Sachbearbeiter/in und dem/der Teamassistent/in sowie - im Personalwesen - dem/der Personalsachbearbeiter/in. Der/die Bewerber/in sollte seine/ihre Arbeitspensum gut organisieren können und bei kurzfristig notwendig werdenden Änderungen dazu in der Lage sein, dieses ohne größere Verzögerungen an die veränderte Sachlage anzupassen. Aufgrund der hohen Zahl von die Entscheidungsfindung beeinflussenden Kommunikationsabläufen muss er/sie nicht nur flexibel reagieren, sondern auch selbst entworfene Gedankengänge passend präsentieren sowie in sorgfältiger Weise formell, also rechtlich einwandfrei, umsetzen können. Dabei ist in jeglichen Situationsverläufen besonders auf eine konstante Freundlichkeit gegenüber dem jeweiligen Korrespondenzpartner zu achten. Zu bewältigende Aufgaben hat der/die .

Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Allmannsweiler bei Bad Saulgau € 2.708,33
Berlin € 1.444,44
Biere € 618,58
Bochum € 1.841,67
Bonn € 800,95
Borgholzhausen € 2.272,73
Braunschweig € 1.408,33
Bremen € 2.195,93
Cochem € 2.077,78
Dortmund € 1.690,00
Düsseldorf € 2.175,00
Erftstadt € 1.350,65
Erkelenz € 747,50
Erlangen € 1.813,16
Essen, Ruhr € 1.993,33
Frankenfeld, Aller € 1.443,00
Freiburg im Breisgau € 1.843,04
Gaushorn € 3.378,27
Gelsenkirchen € 1.950,00
Hamburg € 1.625,00
Hannover € 1.843,42
Heidelberg (Neckar) € 2.491,67
Herten, Westfalen € 3.194,00
Kempten (Allgäu) € 713,59
Kirchensittenbach € 2.080,00
Kirchheimbolanden € 2.440,35
Kleinwallstadt € 750,00
Köln € 683,08
Konstanz, Universitätsstadt € 3.008,38
Landau in der Pfalz € 2.000,00
Landsberg am Lech € 2.286,92
Lindenberg im Allgäu € 2.401,11
Linsengericht € 4.338,89
Magdeburg € 1.875,56
Mainz am Rhein € 668,42
Mayen € 1.300,00
München € 1.911,00
Münster, Westfalen € 1.750,00
Nieder-Olm € 2.537,69
Nürnberg, Mittelfranken € 1.484,16
Oftersheim € 1.368,42
Potsdam € 2.022,22
Radolfzell am Bodensee € 1.191,67
Saterland € 1.025,00
Siegburg € 2.567,90
Sinsheim (Elsenz) € 3.228,33
Velbert € 2.029,54
Villingen-Schwenningen € 2.135,56
Wetzlar € 2.294,50
Wiesbaden € 2.777,78



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden