Die Gehälter in Gelsenkirchen

Die Stadt Gelsenkirchen liegt im Ruhrgebiet und war lange Zeit vom Bergbau geprägt. Heute liegt der Schwerpunkt der Industrie auf dem Energiesektor. Vor allem Unternehmen der Solarenergie sind in Gelsenkirchen tätig, was sich auch durch rege Forschungstätigkeit auszeichnet. Ansonsten befinden sich einige Betriebe der Fahrzeug- und Mineralölindustrie in der Stadt. Doch auch der Dienstleistungssektor wird immer bedeutender. Gelsenkirchen gilt auch als großes Einkaufszentrum der Region. Mehrere Galerien, Theater und Museen prägen das kulturelle Leben der Stadt. Gelsenkirchen ist gut an das Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen und verfügt über ein gut ausgebautes Straßenbahn- und Busliniennetz, das die wichtigen Punkte der Stadt miteinander verbindet.

Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung in Gelsenkirchen beträgt 2.563,89 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.950,00 € 3.177,78 € 2.563,89
Netto € 1.316,24 € 2.093,01 € 1.704,63

Zum Aufgabengebiet der Bundesverkehrsverwaltung zählen beispielsweise der Schienen-, Wasser-, Straßen-, Luftverkehr und öffentliche Verkehrswege, im speziellen Beispiel ist der öffentliche Personennahverkehr ebenso ein Tätigkeitsfeld wie die Anlage und Verwaltung des Fahrradwegenetzes. Im Verwaltungsapparat dieser Bundesbehörde sind als Fachkräfte Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung beschäftigt.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Ein/e Verwaltungsfachangestellte/r - Bundesverkehrsverwaltung kann seine/ihre Arbeit vor allem auf verwaltende oder organisatorische (Büroarbeiten), abrechnungs- und revisionstechnische Bereiche oder die Personalverwaltung ausrichten. Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen in bürotypischen Berufen wie dem/der Sachbearbeiter/in und dem/der Teamassistent/in sowie - im Personalwesen - dem/der Personalsachbearbeiter/in. Der/die Bewerber/in sollte seine/ihre Arbeitspensum gut organisieren können und bei kurzfristig notwendig werdenden Änderungen dazu in der Lage sein, dieses ohne größere Verzögerungen an die veränderte Sachlage anzupassen. Aufgrund der hohen Zahl von die Entscheidungsfindung beeinflussenden Kommunikationsabläufen muss er/sie nicht nur flexibel reagieren, sondern auch selbst entworfene Gedankengänge passend präsentieren sowie in sorgfältiger Weise formell, also rechtlich einwandfrei, umsetzen können. Dabei ist in jeglichen Situationsverläufen besonders auf eine konstante Freundlichkeit gegenüber dem jeweiligen Korrespondenzpartner zu achten. Zu bewältigende Aufgaben hat der/die .

Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Allmannsweiler bei Bad Saulgau € 2.708,33
Berlin € 1.444,44
Biere € 618,58
Bochum € 1.841,67
Bonn € 800,95
Borgholzhausen € 2.272,73
Braunschweig € 1.408,33
Bremen € 2.195,93
Cochem € 2.077,78
Dortmund € 1.690,00
Düsseldorf € 2.175,00
Erftstadt € 1.350,65
Erkelenz € 747,50
Erlangen € 1.813,16
Essen, Ruhr € 1.993,33
Frankenfeld, Aller € 1.443,00
Freiburg im Breisgau € 1.843,04
Gaushorn € 3.378,27
Gelsenkirchen € 1.950,00
Hamburg € 1.625,00
Hannover € 1.843,42
Heidelberg (Neckar) € 2.491,67
Herten, Westfalen € 3.194,00
Kempten (Allgäu) € 713,59
Kirchensittenbach € 2.080,00
Kirchheimbolanden € 2.440,35
Kleinwallstadt € 750,00
Köln € 683,08
Konstanz, Universitätsstadt € 3.008,38
Landau in der Pfalz € 2.000,00
Landsberg am Lech € 2.286,92
Lindenberg im Allgäu € 2.401,11
Linsengericht € 4.338,89
Magdeburg € 1.875,56
Mainz am Rhein € 668,42
Mayen € 1.300,00
München € 1.911,00
Münster, Westfalen € 1.750,00
Nieder-Olm € 2.537,69
Nürnberg, Mittelfranken € 1.484,16
Oftersheim € 1.368,42
Potsdam € 2.022,22
Radolfzell am Bodensee € 1.191,67
Saterland € 1.025,00
Siegburg € 2.567,90
Sinsheim (Elsenz) € 3.228,33
Velbert € 2.029,54
Villingen-Schwenningen € 2.135,56
Wetzlar € 2.294,50
Wiesbaden € 2.777,78



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden