Die Gehälter in München

München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.

Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung in München beträgt 3.583,67 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.911,00 € 5.256,33 € 3.583,67
Netto € 1.183,10 € 2.805,92 € 1.994,51

Zum Aufgabengebiet der Bundesverkehrsverwaltung zählen beispielsweise der Schienen-, Wasser-, Straßen-, Luftverkehr und öffentliche Verkehrswege, im speziellen Beispiel ist der öffentliche Personennahverkehr ebenso ein Tätigkeitsfeld wie die Anlage und Verwaltung des Fahrradwegenetzes. Im Verwaltungsapparat dieser Bundesbehörde sind als Fachkräfte Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung beschäftigt.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Ein/e Verwaltungsfachangestellte/r - Bundesverkehrsverwaltung kann seine/ihre Arbeit vor allem auf verwaltende oder organisatorische (Büroarbeiten), abrechnungs- und revisionstechnische Bereiche oder die Personalverwaltung ausrichten. Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen in bürotypischen Berufen wie dem/der Sachbearbeiter/in und dem/der Teamassistent/in sowie - im Personalwesen - dem/der Personalsachbearbeiter/in. Der/die Bewerber/in sollte seine/ihre Arbeitspensum gut organisieren können und bei kurzfristig notwendig werdenden Änderungen dazu in der Lage sein, dieses ohne größere Verzögerungen an die veränderte Sachlage anzupassen. Aufgrund der hohen Zahl von die Entscheidungsfindung beeinflussenden Kommunikationsabläufen muss er/sie nicht nur flexibel reagieren, sondern auch selbst entworfene Gedankengänge passend präsentieren sowie in sorgfältiger Weise formell, also rechtlich einwandfrei, umsetzen können. Dabei ist in jeglichen Situationsverläufen besonders auf eine konstante Freundlichkeit gegenüber dem jeweiligen Korrespondenzpartner zu achten. Zu bewältigende Aufgaben hat der/die .

Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Allmannsweiler bei Bad Saulgau € 2.708,33
Berlin € 1.444,44
Biere € 618,58
Bochum € 1.841,67
Bonn € 800,95
Borgholzhausen € 2.272,73
Braunschweig € 1.408,33
Bremen € 2.195,93
Cochem € 2.077,78
Dortmund € 1.690,00
Düsseldorf € 2.175,00
Erftstadt € 1.350,65
Erkelenz € 747,50
Erlangen € 1.813,16
Essen, Ruhr € 1.993,33
Frankenfeld, Aller € 1.443,00
Freiburg im Breisgau € 1.843,04
Gaushorn € 3.378,27
Gelsenkirchen € 1.950,00
Hamburg € 1.625,00
Hannover € 1.843,42
Heidelberg (Neckar) € 2.491,67
Herten, Westfalen € 3.194,00
Kempten (Allgäu) € 713,59
Kirchensittenbach € 2.080,00
Kirchheimbolanden € 2.440,35
Kleinwallstadt € 750,00
Köln € 683,08
Konstanz, Universitätsstadt € 3.008,38
Landau in der Pfalz € 2.000,00
Landsberg am Lech € 2.286,92
Lindenberg im Allgäu € 2.401,11
Linsengericht € 4.338,89
Magdeburg € 1.875,56
Mainz am Rhein € 668,42
Mayen € 1.300,00
München € 1.911,00
Münster, Westfalen € 1.750,00
Nieder-Olm € 2.537,69
Nürnberg, Mittelfranken € 1.484,16
Oftersheim € 1.368,42
Potsdam € 2.022,22
Radolfzell am Bodensee € 1.191,67
Saterland € 1.025,00
Siegburg € 2.567,90
Sinsheim (Elsenz) € 3.228,33
Velbert € 2.029,54
Villingen-Schwenningen € 2.135,56
Wetzlar € 2.294,50
Wiesbaden € 2.777,78



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden