Die Gehälter in Hamburg

Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.

Das Durchschnittsgehalt für Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung in Hamburg beträgt 2.751,10 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 1.625,00 € 3.877,19 € 2.751,10
Netto € 1.197,48 € 2.195,36 € 1.696,42

Zum Aufgabengebiet der Bundesverkehrsverwaltung zählen beispielsweise der Schienen-, Wasser-, Straßen-, Luftverkehr und öffentliche Verkehrswege, im speziellen Beispiel ist der öffentliche Personennahverkehr ebenso ein Tätigkeitsfeld wie die Anlage und Verwaltung des Fahrradwegenetzes. Im Verwaltungsapparat dieser Bundesbehörde sind als Fachkräfte Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung beschäftigt.

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Ein/e Verwaltungsfachangestellte/r - Bundesverkehrsverwaltung kann seine/ihre Arbeit vor allem auf verwaltende oder organisatorische (Büroarbeiten), abrechnungs- und revisionstechnische Bereiche oder die Personalverwaltung ausrichten. Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen in bürotypischen Berufen wie dem/der Sachbearbeiter/in und dem/der Teamassistent/in sowie - im Personalwesen - dem/der Personalsachbearbeiter/in. Der/die Bewerber/in sollte seine/ihre Arbeitspensum gut organisieren können und bei kurzfristig notwendig werdenden Änderungen dazu in der Lage sein, dieses ohne größere Verzögerungen an die veränderte Sachlage anzupassen. Aufgrund der hohen Zahl von die Entscheidungsfindung beeinflussenden Kommunikationsabläufen muss er/sie nicht nur flexibel reagieren, sondern auch selbst entworfene Gedankengänge passend präsentieren sowie in sorgfältiger Weise formell, also rechtlich einwandfrei, umsetzen können. Dabei ist in jeglichen Situationsverläufen besonders auf eine konstante Freundlichkeit gegenüber dem jeweiligen Korrespondenzpartner zu achten. Zu bewältigende Aufgaben hat der/die .

Die Gehäter Verwaltungsfachangestellte - Bundesverkehrsverwaltung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Allmannsweiler bei Bad Saulgau € 2.708,33
Berlin € 1.444,44
Biere € 618,58
Bochum € 1.841,67
Bonn € 800,95
Borgholzhausen € 2.272,73
Braunschweig € 1.408,33
Bremen € 2.195,93
Cochem € 2.077,78
Dortmund € 1.690,00
Düsseldorf € 2.175,00
Erftstadt € 1.350,65
Erkelenz € 747,50
Erlangen € 1.813,16
Essen, Ruhr € 1.993,33
Frankenfeld, Aller € 1.443,00
Freiburg im Breisgau € 1.843,04
Gaushorn € 3.378,27
Gelsenkirchen € 1.950,00
Hamburg € 1.625,00
Hannover € 1.843,42
Heidelberg (Neckar) € 2.491,67
Herten, Westfalen € 3.194,00
Kempten (Allgäu) € 713,59
Kirchensittenbach € 2.080,00
Kirchheimbolanden € 2.440,35
Kleinwallstadt € 750,00
Köln € 683,08
Konstanz, Universitätsstadt € 3.008,38
Landau in der Pfalz € 2.000,00
Landsberg am Lech € 2.286,92
Lindenberg im Allgäu € 2.401,11
Linsengericht € 4.338,89
Magdeburg € 1.875,56
Mainz am Rhein € 668,42
Mayen € 1.300,00
München € 1.911,00
Münster, Westfalen € 1.750,00
Nieder-Olm € 2.537,69
Nürnberg, Mittelfranken € 1.484,16
Oftersheim € 1.368,42
Potsdam € 2.022,22
Radolfzell am Bodensee € 1.191,67
Saterland € 1.025,00
Siegburg € 2.567,90
Sinsheim (Elsenz) € 3.228,33
Velbert € 2.029,54
Villingen-Schwenningen € 2.135,56
Wetzlar € 2.294,50
Wiesbaden € 2.777,78



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden