Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für Pastoralreferent (Uni) in Frankfurt am Main beträgt 3.375,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.333,33 | € 5.416,67 | € 3.375,00 |
Netto | € 1.057,00 | € 3.191,21 | € 2.124,11 |
Der/die Pastoralreferent/in (Uni) ist eine Person mit einer universitären Ausbildung oder Hochschulausbildung in Theologie, welche in der Regel fünf Jahre dauert. Der Beruf des/der Pastoralreferent/in (Uni) kann von Männern und Frauen gleichermaßen ausgeübt werden.
Der/die Pastoralreferent/in (Uni) nimmt verschiedene pastorale Dienste und Aufgaben wahr. Er/Sie ist eine Art Ansprechpartner für Mitglieder der Kirchengemeinde und sucht gemeinsam mit ihnen nach Wegen, um das Evangelium in Familie und Privatleben umzusetzen und zu leben. Zur Erledigung der verschiedenen Aufgaben benötigt der/die Pastoralreferent/in (Uni) entsprechende geistliche und menschliche Voraussetzungen und eine pastoral-praktische, sowie theologische Ausbildung. Der jeweilige Aufgabenbereich, den der/die Pastoralreferent/in (Uni) eigenverantwortlich ausführt, wird ihm/ihr vom Bischof zugewiesen. Der/die Pastoralreferent/in (Uni) kann bei .
Die Gehäter Pastoralreferent (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden