Die Gehälter in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der BRD ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Börsenplatz im Westen Deutschlands. Viele nationale Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Medienlandschaft setzt sich aus einigen Fernseh- und Radiosendern, sowie mehreren Zeitungen zusammen. Immer wichtiger wird der Tourismus in der Stadt, der bereits zahlreichen Erwerbstätigen Arbeit bietet. In Bonn haben immer noch einige staatliche Institutionen, sowie mehrere internationale UNO Institutionen ihren Sitz. Über den Flughafen Köln/Bonn können Ziele im In- und Ausland angeflogen werden. Das Straßenbahn- und Busnetz ist gut ausgebaut und verbindet die Knotenpunkte der Stadt. Mehrere Autobahnen stellen gemeinsam mit den Bahnhöfen den Anschluss an das Fernverkehrsnetz sicher.
Das Durchschnittsgehalt für Pastoralreferent (Uni) in Bonn beträgt 2.925,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.925,00 | € 2.925,00 | € 2.925,00 |
Netto | € 1.800,87 | € 1.800,87 | € 1.800,87 |
Der/die Pastoralreferent/in (Uni) ist eine Person mit einer universitären Ausbildung oder Hochschulausbildung in Theologie, welche in der Regel fünf Jahre dauert. Der Beruf des/der Pastoralreferent/in (Uni) kann von Männern und Frauen gleichermaßen ausgeübt werden.
Der/die Pastoralreferent/in (Uni) nimmt verschiedene pastorale Dienste und Aufgaben wahr. Er/Sie ist eine Art Ansprechpartner für Mitglieder der Kirchengemeinde und sucht gemeinsam mit ihnen nach Wegen, um das Evangelium in Familie und Privatleben umzusetzen und zu leben. Zur Erledigung der verschiedenen Aufgaben benötigt der/die Pastoralreferent/in (Uni) entsprechende geistliche und menschliche Voraussetzungen und eine pastoral-praktische, sowie theologische Ausbildung. Der jeweilige Aufgabenbereich, den der/die Pastoralreferent/in (Uni) eigenverantwortlich ausführt, wird ihm/ihr vom Bischof zugewiesen. Der/die Pastoralreferent/in (Uni) kann bei .
Die Gehäter Pastoralreferent (Uni) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden