Die Gehälter in Neckarsulm
Die Stadt Neckarsulm liegt in Baden-Württemberg und ist etwa sechs Kilometer von Heilbronn entfernt. Über die Südtangente, die A6 und die A 81 ist die Stadt gut mit dem innerdeutschen Autonetz verbunden. Mehrere Buslinien und das Stadtbahnnetz sind für den reibungslosen Stadtverkehr zuständig. Der wichtigste Arbeitgeber in Neckarsulm ist ein großer deutscher Autokonzern, doch auch Handelsketten und das Gastgewerbe bieten einige Arbeitsplätze - so dass in der Stadt mehr Menschen Arbeit haben, als dort leben. Das Bildungswesen in Neckarsulm setzt sich neben einer Volkshochschule für Erwachsene aus mehreren Schulen aller Bildungsziele zusammen - so gibt es dort unter anderen auch eine Musikschule und eine katholische Schule.
Das Durchschnittsgehalt für Lehrer für musische Fächer in Neckarsulm beträgt 2.800,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.800,00 | € 2.800,00 | € 2.800,00 |
Netto | € 1.777,65 | € 1.777,65 | € 1.777,65 |
Um als Lehrer/in für musische Fächer eine Arbeit antreten zu können, muss erst einmal geklärt werden, welche Fächer dieser Lehrer betreut. Zum Einen fallen in den Aufgabenbereich eines Lehrers für musische Fächer künstlerische Fächer wie unter anderem Musik, Kunsterziehung oder auch textiles Werken.
Je nachdem, ob sich der/die Lehrer/in für musische Fächer in seiner Ausbildung auf einen der beiden folgenden Richtungen spezialisiert, wird dies auch sein Wirkungsbereich sein. Diese Bereiche wären wahlweise entweder Werken, Sport, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik oder Werken, Kunsterziehung, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik. Ein großer Unterschied beim Beruf des/der Lehrer/in für musisch-technische Fächer besteht zwischen den Bundesländern Baden Württemberg und Bayern. So arbeiten Lehrer dieser Bezeichnung in Baden Württemberg in den Fächern Sport, Hauswirtschaft, textiles .
Die Gehäter Lehrer für musische Fächer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden