Die Gehälter in Dietzenbach
Die Stadt Dietzenbach im Landkreis Offenbach liegt nur 12 Kilometer entfernt von Frankfurt am Main. Über die A3 und A661, und den Zubringer zu diesen, die B 459, ist Dietzenbach verkehrstechnisch gut ausgestattet. Auch eine S-Bahnlinie und Busse stehen als Fahrgelegenheiten zur Verfügung. Neben einem guten Schulsystem findet man in Dietzenbach eine Volkshochschule und eine Familienbildungsstätte der Arbeiterwohlfahrt. Der Zugang zur Kreisvolkshochschule und die Stadtbücherei bieten weitere Ansätze zur Erwachsenenbildung. So wie die Bevölkerung der Stadt stetig steigt, entwickelt sich auch der Wirtschaftsstandort Dietzenbach. Leistungsstarke Unternehmen aus allen Branchen, wie zum Beispiel ein großer LKW-Hersteller, arbeiten zukunftsorientiert und bieten auch in Zukunft Ausbildungs- und Arbeitsplätze.
Das Durchschnittsgehalt für Lehrer für musische Fächer in Dietzenbach beträgt 4.044,44 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.044,44 | € 4.044,44 | € 4.044,44 |
Netto | € 2.515,04 | € 2.515,04 | € 2.515,04 |
Um als Lehrer/in für musische Fächer eine Arbeit antreten zu können, muss erst einmal geklärt werden, welche Fächer dieser Lehrer betreut. Zum Einen fallen in den Aufgabenbereich eines Lehrers für musische Fächer künstlerische Fächer wie unter anderem Musik, Kunsterziehung oder auch textiles Werken.
Je nachdem, ob sich der/die Lehrer/in für musische Fächer in seiner Ausbildung auf einen der beiden folgenden Richtungen spezialisiert, wird dies auch sein Wirkungsbereich sein. Diese Bereiche wären wahlweise entweder Werken, Sport, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik oder Werken, Kunsterziehung, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik. Ein großer Unterschied beim Beruf des/der Lehrer/in für musisch-technische Fächer besteht zwischen den Bundesländern Baden Württemberg und Bayern. So arbeiten Lehrer dieser Bezeichnung in Baden Württemberg in den Fächern Sport, Hauswirtschaft, textiles .
Die Gehäter Lehrer für musische Fächer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden