Die Gehälter in Münster, Westfalen
Die Stadt Münster, die auch Fahrradstadt genannt wird, weil die Fahrradwege in der Stadt gut ausgebaut sind und das Fahrrad im Straßenverkehr häufig zu finden ist, beherbergt zahlreiche Verwaltungseinrichtungen wie beispielsweise Gerichte. Auch unterschiedliche Bildungseinrichtungen finden sich in der Stadt. Einige Betriebe der Fahrzeug- und Chemieindustrie haben in Münster ihren Sitz. Ansonsten ist das wirtschaftliche Bild der Stadt aber eher vom Dienstleistungssektor und dort vor allem vom Finanzbereich geprägt. Auch zahlreiche Forschungsinstitute machen Münster zu einem Zentrum der Wissenschaft. Aufgrund der hohen Nutzung des Fahrrades für viele Strecken in der Stadt und der Fußgängerfreundlichkeit wird der Nahverkehrsdienst hauptsächlich durch Busse geleistet.
Das Durchschnittsgehalt für Lehrer für musische Fächer in Münster, Westfalen beträgt 2.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.250,00 | € 2.250,00 | € 2.250,00 |
Netto | € 1.786,00 | € 1.786,00 | € 1.786,00 |
Um als Lehrer/in für musische Fächer eine Arbeit antreten zu können, muss erst einmal geklärt werden, welche Fächer dieser Lehrer betreut. Zum Einen fallen in den Aufgabenbereich eines Lehrers für musische Fächer künstlerische Fächer wie unter anderem Musik, Kunsterziehung oder auch textiles Werken.
Je nachdem, ob sich der/die Lehrer/in für musische Fächer in seiner Ausbildung auf einen der beiden folgenden Richtungen spezialisiert, wird dies auch sein Wirkungsbereich sein. Diese Bereiche wären wahlweise entweder Werken, Sport, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik oder Werken, Kunsterziehung, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik. Ein großer Unterschied beim Beruf des/der Lehrer/in für musisch-technische Fächer besteht zwischen den Bundesländern Baden Württemberg und Bayern. So arbeiten Lehrer dieser Bezeichnung in Baden Württemberg in den Fächern Sport, Hauswirtschaft, textiles .
Die Gehäter Lehrer für musische Fächer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden