Die Gehälter in Wendlingen am Neckar
Die Stadt Wendlingen am Neckar liegt in der Mitte des Landkreises Esslingen, im Bundesland Baden-Württemberg. Von Stuttgart ist die Stadt ungefähr zwanzig Kilometer entfernt. Sie liegt an der Mündung der Lauter in den Neckar. In der Stadt können alle Bildungsansprüche, bis hin zum Abitur, erfüllt werden. Wendlingen am Neckar ist über die Bundesautobahn A8 und die direkt durch das Stadtgebiet verlaufende Bundesstraße B313 ausgezeichnet an das deutsche Fernstraßennetz angebunden. Regelmäßige Bus- und Zugverbindungen ermöglichen ein Fortkommen ohne Auto - auch ins Umland. Arbeit und Ausbildung lässt sich in den örtlichen Unternehmen aus Einzelhandel und Dienstleistungen finden. Ein großes Umspannwerk bietet weitere Optionen.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) in Wendlingen am Neckar beträgt 3.620,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.925,00 | € 4.316,67 | € 3.620,84 |
Netto | € 1.281,44 | € 2.829,23 | € 2.055,34 |
Für die Ausübung des Berufes als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Industriemeister/in - Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt im Bereich Meß-, Steuer- und Regelungstechnik gefordert. Auch Elektrotechnikermeister/innen oder Informationstechnikermeister/innen können in dem Beruf als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) angestellt werden.
Der/die Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) übernimmt in Betrieben der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik leitende Positionen und verantwortliche Aufgaben in der Planung, Organisation, Fertigung sowie in der Mitarbeiterführung. Neben den regulären Bedingungen und Tätigkeitsfeldern der Industriemeister/innen Elektrotechnik sind die Industriemeister/innen - Elektro .
Die Gehäter Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden