Die Gehälter in Leverkusen
Leverkusen liegt am Rhein und ist ein wichtiges Wirtschaftszentrum, aber auch ein bedeutender Forschungsstandort im Westen von Deutschland. Vor allem die Pharmaindustrie hat einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Ausrichtung der Stadt. Aber auch die Chemieindustrie ist hier beheimatet. Überdies hinaus ist Leverkusen auch ein Zentrum der Fahrzeugindustrie und der Silikonherstellung. Leverkusen verfügt über mehrere Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Die Medienlandschaft ist durch Zeitungen und Radiosender geprägt. Die Stadt hat Theater und Museen und bietet über das ganze Jahr hinweg zahlreiche Veranstaltungen. Leverkusen ist an die Autobahn angeschlossen, hat einen Bahnhof und verfügt über ein leistungsfähiges Busliniensystem, welches den Nahverkehrsbedarf abdeckt.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) in Leverkusen beträgt 3.000,84 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.491,67 | € 3.510,00 | € 3.000,84 |
Netto | € 1.591,57 | € 2.030,97 | € 1.811,27 |
Für die Ausübung des Berufes als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Industriemeister/in - Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt im Bereich Meß-, Steuer- und Regelungstechnik gefordert. Auch Elektrotechnikermeister/innen oder Informationstechnikermeister/innen können in dem Beruf als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) angestellt werden.
Der/die Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) übernimmt in Betrieben der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik leitende Positionen und verantwortliche Aufgaben in der Planung, Organisation, Fertigung sowie in der Mitarbeiterführung. Neben den regulären Bedingungen und Tätigkeitsfeldern der Industriemeister/innen Elektrotechnik sind die Industriemeister/innen - Elektro .
Die Gehäter Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden