Die Gehälter in Lohr am Main
Die Stadt Lohr am Main liegt im Landkreis Main-Spessart in Unterfranken. In der Ortschaft mündet der Fluss Lohr in den Main. Die nächsten größeren Städte sind Aschaffenburg und Würzburg. Die Stadt bildet einen wirtschaftlich wichtigen Standort im Landkreis. Große Maschinenbaufirmen sowie diverse Holzverarbeitungsfirmen sind die hauptsächlichen Arbeitgeber und Ausbildungsbetriebe in Lohr. Die Stadt verfügt über eine Bundeswasserstraße erster Ordnung, sowie eine gut ausgebaute Bahnstrecke mit Anschluss an eine Hochgeschwindigkeitsstrecke. Durch die Anschlussstellen an die Bundesautobahn A3 sowie die Bundesstraßen B26 und B276 ist die Stadt hervorragend an das deutsche Straßennetz angebunden. Das Bildungssystem der Stadt reicht von der Grundschule bis zur Berufsfachschule.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) in Lohr am Main beträgt 4.599,10 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.318,86 | € 4.879,33 | € 4.599,10 |
Netto | € 2.954,49 | € 3.321,69 | € 3.138,09 |
Für die Ausübung des Berufes als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Industriemeister/in - Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt im Bereich Meß-, Steuer- und Regelungstechnik gefordert. Auch Elektrotechnikermeister/innen oder Informationstechnikermeister/innen können in dem Beruf als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) angestellt werden.
Der/die Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) übernimmt in Betrieben der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik leitende Positionen und verantwortliche Aufgaben in der Planung, Organisation, Fertigung sowie in der Mitarbeiterführung. Neben den regulären Bedingungen und Tätigkeitsfeldern der Industriemeister/innen Elektrotechnik sind die Industriemeister/innen - Elektro .
Die Gehäter Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden