Die Gehälter in Sankt Georgen im Schwarzwald
St. Georgen im Schwarzwald ist eine beschauliche Urlaubergemeinde in Baden-Württemberg, die ihre Hauptindustrie im Tourismus - demzufolge im Hotel- und Gaststättengewerbe - aufgebaut hat. Als beliebte Urlaubsregion ist sie die drittgrößte Region im Schwarzwald-Baar-Kreis. Zahlreiche bedeutende Industrien sind hier ansässig - unter anderem die Uhrenindustrie - für die der Schwarzwald bekannt ist, und seit einigen Jahren hat auch die Softwareindustrie hier einen guten Standort gefunden. Lediglich 20 Autominuten entfernt liegt der Schwenninger Flughafen. Des weiteren werden Sport und Kultur in St. Georgen im Schwarzwald groß geschrieben und es wird mit zahlreichen Sportveranstaltungen aufgewartet. Kindergärten, Schulen und weiterbildende Einrichtungen sind ebenfalls in St. Georgen im Schwarzwald vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) in Sankt Georgen im Schwarzwald beträgt 3.690,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.400,00 | € 3.980,00 | € 3.690,00 |
Netto | € 2.375,90 | € 2.706,72 | € 2.541,31 |
Für die Ausübung des Berufes als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Industriemeister/in - Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt im Bereich Meß-, Steuer- und Regelungstechnik gefordert. Auch Elektrotechnikermeister/innen oder Informationstechnikermeister/innen können in dem Beruf als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) angestellt werden.
Der/die Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) übernimmt in Betrieben der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik leitende Positionen und verantwortliche Aufgaben in der Planung, Organisation, Fertigung sowie in der Mitarbeiterführung. Neben den regulären Bedingungen und Tätigkeitsfeldern der Industriemeister/innen Elektrotechnik sind die Industriemeister/innen - Elektro .
Die Gehäter Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden