Die Gehälter in Ahaus
Ahaus ist eine Stadt im Münsterland, gehört also zu Nordrhein-Westfalen. Sie liegt an der Bundesautobahn A31 und ist über die Bundesstraße B474 mit dem deutschen Straßennetz verbunden. Arbeitsplätze und Lehrstellen kann man in den zahlreichen mittelständischen Betrieben der Stadt finden, dabei arbeiten die meisten in der produzierenden Industrie, aber auch im verarbeitenden Gewerbe und Baugewerbe finden sich einige Unternehmen. Gastronomie und Handwerk bieten ebenfalls einige Möglichkeiten. Zwischen guten Arbeitsmöglichkeiten und einem schönen Umland finden sich auch alle Möglichkeiten, schulisch voran zu kommen. Alle Arten von allgemeinen und weiterführenden Schulen sind in Ahaus angesiedelt. Fünf Berufsschulen machen das Bildungssystem in der Stadt komplett.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Metallbautechnik (Korrosionsschutz) in Ahaus beträgt 3.459,08 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.459,08 | € 3.459,08 | € 3.459,08 |
Netto | € 2.439,76 | € 2.439,76 | € 2.439,76 |
Metallbautechniker oder Metallbautechnikerinnen mit dem Schwerpunkt Korrosionsschutz sind für die Übernahme von organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Aufgaben beim Schutz von Metallkonstruktionen und -bauteilen und Bauten aus Stahlbeton und Beton zuständig, um dadurch die Bauwerkssicherheit und die Substanz zu erhalten. Hierbei beurteilen und analysieren sie unterschiedliche Korrosionsschäden an Nichteisenmetall- und Stahlkonstruktionen sowie an Stahlbeton- und Betonbauten.
Dabei ist die Auswahl der geeigneten Instandsetzungs- und Korrosionsschutzmaßnahmen und die Planung und Überwachung der Arbeiten ein zentraler Teil ihrer Tätigkeit. Ferner wirken Metallbautechniker bzw. Metallbautechnikerinnen .
Die Gehäter Techniker - Metallbautechnik (Korrosionsschutz) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Ahaus | € 3.459,08 |
Borgentreich | € 1.611,11 |
Leipzig | € 1.232,00 |
Schmelz, Saar | € 2.383,33 |
Wismar, Mecklenburg | € 1.950,00 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden