Die Gehälter in Hannover
Die Großstadt Hannover befindet sich im Bundesland Niedersachsen und ist ein wichtiger Standort für zahlreiche Unternehmen und Konzerne, die international tätig sind. Die Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie ist in der Stadt stark vertreten. Aber auch der Finanzsektor ist breit gestreut. Auch viele Dienstleistungsunternehmen und einige Betriebe der Telekommunikation finden sich in der Stadt. Ein wichtiges Zugpferd der Wirtschaft stellt die Bedeutung der Stadt als internationales Messezentrum dar. Doch auch zahlreiche Kongresse und Konferenzen werden in der Stadt veranstaltet. Mehrere Fernseh- und Radiosender sowie Zeitungen prägen die Medienlandschaft der Stadt. Über Flughafen, Bahnhof und Autobahn ist die Stadt sehr gut an das Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Sprengmeister (außer Schießhauer) in Hannover beträgt 3.954,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.491,67 | € 5.416,67 | € 3.954,17 |
Netto | € 1.555,93 | € 3.187,87 | € 2.371,90 |
Sprengmeister und Sprengmeisterinnen sind vor allem in der Wirtschaft tätig. Sie arbeiten zum Beispiel im Straßenbau oder in der Abfallwirtschaft.
Mit dem Begriff "Schießhauer" ist der Bergbau gemeint, in dem Sprengmeister ihrer Tätigkeit generell nicht nachgehen. Sprengmeister koordinieren und organisieren Sprengmaßnahmen. Wenn dabei Absperrungen vorgenommen werden müssen, melden sie dies der Polizei. Außerdem untersuchen sie das umliegende Gebiet und das zu sprengende Material und entscheiden auf dieser Grundlage über die Anzahl und Art des zu verwendenden Sprengstoffes. Sprengmeister und Sprengmeisterinnen planen den gesamten Sprengverlauf, dies umfasst auch die Überprüfung aller Vorgänge und die Einweisung .
Die Gehäter Sprengmeister (außer Schießhauer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Bad Driburg | € 3.250,00 |
Essen, Ruhr | € 786,66 |
Hamburg | € 5.131,58 |
Hannover | € 2.491,67 |
Hildesheim | € 3.358,33 |
Unna | € 4.502,33 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden