Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Sprengmeister (außer Schießhauer) in Hamburg beträgt 5.131,58 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.131,58 | € 5.131,58 | € 5.131,58 |
Netto | € 3.286,89 | € 3.286,89 | € 3.286,89 |
Sprengmeister und Sprengmeisterinnen sind vor allem in der Wirtschaft tätig. Sie arbeiten zum Beispiel im Straßenbau oder in der Abfallwirtschaft.
Mit dem Begriff "Schießhauer" ist der Bergbau gemeint, in dem Sprengmeister ihrer Tätigkeit generell nicht nachgehen. Sprengmeister koordinieren und organisieren Sprengmaßnahmen. Wenn dabei Absperrungen vorgenommen werden müssen, melden sie dies der Polizei. Außerdem untersuchen sie das umliegende Gebiet und das zu sprengende Material und entscheiden auf dieser Grundlage über die Anzahl und Art des zu verwendenden Sprengstoffes. Sprengmeister und Sprengmeisterinnen planen den gesamten Sprengverlauf, dies umfasst auch die Überprüfung aller Vorgänge und die Einweisung .
Die Gehäter Sprengmeister (außer Schießhauer) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Bad Driburg | € 3.250,00 |
Essen, Ruhr | € 786,66 |
Hamburg | € 5.131,58 |
Hannover | € 2.491,67 |
Hildesheim | € 3.358,33 |
Unna | € 4.502,33 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden