Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Servicemonteur (Klimaanlagen) in Hamburg beträgt 2.669,65 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.547,62 | € 3.791,67 | € 2.669,65 |
Netto | € 1.245,84 | € 2.468,16 | € 1.857,00 |
Der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) ist für die Wartung und Reparatur von Klimaanlagen und versorgungstechnischen Anlagen der Lüftungs- und Klimatechnik zuständig. Dabei muss der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) regelmäßige Wartungsarbeiten gemäß mit dem Kunden vereinbarten Wartungsvertrag durchführen, was häufigen Kundenkontakt mit sich bringt.
Das Reinigen von Filtern und Befeuchtungseinrichtungen sowie der Heiz- oder Kühlregister gehören ebenfalls in das Tätigkeitsfeld des/r Servicemonteurs/in (Klimaanlagen). Falls notwendig tauscht der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) auch entsprechende Teile an der Anlage aus, damit diese wieder einwandfrei funktionieren kann. Dabei übernimmt der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) auch die Einstellung der jeweiligen Steuerungs- und Regelungsanlagen, um verbrauchsgünstige und auch umweltfreundliche Werte der Anlage zu erzielen. Auch Arbeiten innerhalb des Notdienstes, der bei auftretenden Problemen .
Die Gehäter Servicemonteur (Klimaanlagen) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden