Die Gehälter in Aschheim
Aschheim liegt im Bundesland Bayern im Landkreis München. Vermutlich wurde hier bereits in der Bronzezeit gesiedelt. Zur Zeit der Römer führte eine wichtige Straße durch das Gemeindegebiet. Vor- und frühgeschichtliche Funde werden in der geschichtlich-heimatkundlichen Sammlung gezeigt. Vor allem Fundstücke aus der keltischen Zeit, wie zum Beispiel die Athene von Dornach, und Funde aus Grabfeldern des frühen Mittelalters sind hier vertreten. Aschheim liegt sehr verkehrsgünstig am Autobahnring a 99 und A 94. München ist mit dem Auto, aber auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell zu erreichen. In Aschheim sind zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige angesiedelt die für Arbeitsplätze in der Region sorgen.
Das Durchschnittsgehalt für Servicemonteur (Klimaanlagen) in Aschheim beträgt 3.300,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.300,00 | € 3.300,00 | € 3.300,00 |
Netto | € 2.300,51 | € 2.300,51 | € 2.300,51 |
Der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) ist für die Wartung und Reparatur von Klimaanlagen und versorgungstechnischen Anlagen der Lüftungs- und Klimatechnik zuständig. Dabei muss der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) regelmäßige Wartungsarbeiten gemäß mit dem Kunden vereinbarten Wartungsvertrag durchführen, was häufigen Kundenkontakt mit sich bringt.
Das Reinigen von Filtern und Befeuchtungseinrichtungen sowie der Heiz- oder Kühlregister gehören ebenfalls in das Tätigkeitsfeld des/r Servicemonteurs/in (Klimaanlagen). Falls notwendig tauscht der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) auch entsprechende Teile an der Anlage aus, damit diese wieder einwandfrei funktionieren kann. Dabei übernimmt der/die Servicemonteur/in (Klimaanlagen) auch die Einstellung der jeweiligen Steuerungs- und Regelungsanlagen, um verbrauchsgünstige und auch umweltfreundliche Werte der Anlage zu erzielen. Auch Arbeiten innerhalb des Notdienstes, der bei auftretenden Problemen .
Die Gehäter Servicemonteur (Klimaanlagen) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden