Die Gehälter in Willich
Die Stadt Willich liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und gehört zum Landkreis Viersen. Der Regierungsbezirk, zu dem diese Stadt gehört, ist Düsseldorf. Einmal jährlich finden die so genannten Neersener Schlossfestspiele statt. Diese sind immer wieder ein wahrer Publikumsmagnet. Auch überregional sind diese Festspiele bekannt, sodass zur Zeit der Aufführung immer wieder sehr viele Menschen in die Stadt einreisen. Vor allem die Landwirtschaft ist in Willich ein großer wirtschaftlicher Sektor. Doch auch das Dienstleistungsgewerbe und die produzierenden Unternehmen sind in Willich vorhanden. Auffällig ist, dass in der Landwirtschaft lediglich sehr wenige Menschen arbeiten, obwohl diese der Hauptwirtschaftssektor der Stadt Willich ist.
Das Durchschnittsgehalt für Schwesternhelferin in Willich beträgt 2.371,36 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.121,05 | € 2.621,67 | € 2.371,36 |
Netto | € 1.285,88 | € 1.416,91 | € 1.351,40 |
Die Schwesternhelferin entlastet die Pflegefachkräfte auf den Stationen der Krankenhäuser. Sie hilft bei der Versorgung und Pflege von Patienten mit und unterstützt Rettungsdienstfachkräfte bei ihren Einsätzen.
Die Schwesternhelferin übernimmt vor allem Pflegetätigkeiten und ist in der hauswirtschaftlichen Versorgung tätig. Die Schwesternhelferin unterstützt zum Beispiel Pflegefachkräfte beim Umbetten der Patienten, bereitet Mahlzeiten vor, reinigt die Bettpfannen und entsorgt benutzte Vorlagen, Kathederbeutel und Windelhosen. Die Schwesternhelferin hilft in der privaten Pflege dem Patienten bei der Körperpflege und unterstützt beim Toilettengang und dem Einnehmen von Mahlzeiten. Auch die Mithilfe beim Ankleiden und bei der Hausarbeit gehört zum Aufgabenfeld der Schwesternhelferin. Immer hat sie den Gesundheitszustand ihrer Patienten unter genauer Beobachtung .
Die Gehäter Schwesternhelferin basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden