Die Gehälter in Viersen
Die Stadt Viersen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie liegt im Gebiet des Regierungsbezirkes Düsseldorf. Wer hier etwas erleben möchte, der hat vor allem an Karneval dazu Gelegenheit. Gleich drei Umzüge finden jedes Jahr in Viersen statt. In Viersen gibt es zahlreiche Industriegebiete, die alle sehr gut besiedelt sind. Vor allem Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche tragen zu einem großen Teil zur wirtschaftlichen Lage der Stadt bei. Auch gibt es in Viersen zahlreiche Produktionsunternehmen. Genau in diesen Branchen sind sehr viele Menschen beschäftigt. Auch ein paar große Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Verkehrsanbindung in Viersen ist sehr gut. Ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem eigenen Fahrzeug - hier gelangt man sehr schnell ans Ziel.
Das Durchschnittsgehalt für Schwesternhelferin in Viersen beträgt 1.605,72 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.371,43 | € 1.840,00 | € 1.605,72 |
Netto | € 871,73 | € 1.359,44 | € 1.115,59 |
Die Schwesternhelferin entlastet die Pflegefachkräfte auf den Stationen der Krankenhäuser. Sie hilft bei der Versorgung und Pflege von Patienten mit und unterstützt Rettungsdienstfachkräfte bei ihren Einsätzen.
Die Schwesternhelferin übernimmt vor allem Pflegetätigkeiten und ist in der hauswirtschaftlichen Versorgung tätig. Die Schwesternhelferin unterstützt zum Beispiel Pflegefachkräfte beim Umbetten der Patienten, bereitet Mahlzeiten vor, reinigt die Bettpfannen und entsorgt benutzte Vorlagen, Kathederbeutel und Windelhosen. Die Schwesternhelferin hilft in der privaten Pflege dem Patienten bei der Körperpflege und unterstützt beim Toilettengang und dem Einnehmen von Mahlzeiten. Auch die Mithilfe beim Ankleiden und bei der Hausarbeit gehört zum Aufgabenfeld der Schwesternhelferin. Immer hat sie den Gesundheitszustand ihrer Patienten unter genauer Beobachtung .
Die Gehäter Schwesternhelferin basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden