Die Gehälter in Andernach
Andernach liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz im Landkreis Mayen-Koblenz. Schon im Jahre 12 v. Christus wurde Andernach gegründet und gehört somit zu den ältesten Städten Deutschlands. Die Stadt liegt im Neuwieder Becken links des Rheines, genau zwischen Brohl-Lützing und der Mündung der Nette. Andernach ist industriell geprägt und besitzt eine gute Infrastruktur. Das Rheintal verjüngt sich im Norden von Andernach und bildet die romantische Landschaft des Mittelrheins. Andernach wurde auf einer, schon in der Antike versandeten, Rheininsel erbaut. Die Stadtteile Bad Tönisstein, Eich, Mamedy, Miesenheim und Kell gehören zu Adernach. Die wunderschöne Landschaft der Vulkaneifel, die die Stadt umgibt ist ein ideales Naherholungsgebiet und lädt zum Wandern und zum Freizeitsport ein.
Das Durchschnittsgehalt für Schwesternhelferin in Andernach beträgt 1.995,85 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.556,92 | € 2.434,78 | € 1.995,85 |
Netto | € 1.061,95 | € 1.821,01 | € 1.441,48 |
Die Schwesternhelferin entlastet die Pflegefachkräfte auf den Stationen der Krankenhäuser. Sie hilft bei der Versorgung und Pflege von Patienten mit und unterstützt Rettungsdienstfachkräfte bei ihren Einsätzen.
Die Schwesternhelferin übernimmt vor allem Pflegetätigkeiten und ist in der hauswirtschaftlichen Versorgung tätig. Die Schwesternhelferin unterstützt zum Beispiel Pflegefachkräfte beim Umbetten der Patienten, bereitet Mahlzeiten vor, reinigt die Bettpfannen und entsorgt benutzte Vorlagen, Kathederbeutel und Windelhosen. Die Schwesternhelferin hilft in der privaten Pflege dem Patienten bei der Körperpflege und unterstützt beim Toilettengang und dem Einnehmen von Mahlzeiten. Auch die Mithilfe beim Ankleiden und bei der Hausarbeit gehört zum Aufgabenfeld der Schwesternhelferin. Immer hat sie den Gesundheitszustand ihrer Patienten unter genauer Beobachtung .
Die Gehäter Schwesternhelferin basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden