Die Gehälter in Hamburg
Hamburg ist nach Berlin die zweitgrößte Stadt in Deutschland. Hamburg ist eine berühmte Hansestadt und noch heute ein international bedeutendes Wirtschaftszentrum. Der Hafen der Stadt spielt eine wichtige Rolle. Über ihn werden jährlich große Mengen an Waren in die EU importiert und aus der EU exportiert. Viele logistische Unternehmen, aber auch Schiffbaubetriebe, Banken, Medienunternehmen, sowie Betriebe des Maschinenbaus, der Chemieindustrie und des Elektroniksektors sind in der Stadt angesiedelt. Ein dichtes S- und U-Bahnnetz, sowie das Busliniennetz und einige Fährlinien sorgen für die Verbindungen in der Stadt. Über Bahn, Autobahn, Flughafen und Hafen ist die Stadt an das nationale und internationale Verkehrsnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Schneider in Hamburg beträgt 2.247,62 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.400,00 | € 3.095,24 | € 2.247,62 |
Netto | € 1.030,48 | € 2.115,50 | € 1.572,99 |
Das Berufsbild des/der Schneider/in ist ein Oberbegriff, unter welchen die verschiedenen Fachrichtungen des/der Schneider/in fallen. Die offizielle Berufsbezeichnung ist Maßschneider/in.
Der Beruf ist ein Ausbildungsberuf, die Ausbildungsdauer beträgt, wie in den meisten Lehrberufen, drei Jahre und wird im dualen System durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Lehrjahres statt und besteht aus einer praktischen Arbeitsaufgabe und deren ausführlichen Dokumentation. Der Abschluss der Ausbildung wird durch die Gesellenprüfung gebildet. Lehrstellen findet der/die Schneider/in in Betrieben unterschiedlicher Größe des Schneiderhandwerks, sowie in Werkstätten und Maßateliers. Wer den Beruf des/der Schneider/in erlernen möchte, benötigt eine gute Feinmotorik sowie großes handwerkliches Geschick. Die Arbeit als Schneider/in erfordert sehr viel Geduld sowie räumliches und mathematisches Vorstellungsvermögen. Ein sicheres Gefühl für .
Die Gehäter Schneider basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden