Die Gehälter in Emskirchen
Emskirchen ist eine Gemeinde in Bayern, genauer gesagt in Mittelfranken. Emskirchen kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. Von seiner günstigen Lage an der alten Handelsstrasse zwischen Nürnberg und Frankfurt hat der Ort immer profitiert. Belebung kam in die Gemeinde, als sich dort nach dem dreißigjährigen Krieg viele Hugenotten ansiedelten, die auch eine andere Lebensweise mitbrachten. Nach dem 2.Weltkrieg nahm der Ort viele Flüchtlinge aus den Ostgebieten auf. Emskirchen lockt Besucher mit Reit- und Wanderwegen. Somit sind auch viele Ortsansässige im Beherbergungs- und Dienstleistungswesen tätig. Des Weiteren gibt es in Emskirchen zahlreiche kleinere Handwerksbetriebe. Aber es gibt auch Bürger, die außerhalb arbeiten und täglich pendeln.
Das Durchschnittsgehalt für Schneider in Emskirchen beträgt 1.621,62 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.621,62 | € 1.621,62 | € 1.621,62 |
Netto | € 824,28 | € 824,28 | € 824,28 |
Das Berufsbild des/der Schneider/in ist ein Oberbegriff, unter welchen die verschiedenen Fachrichtungen des/der Schneider/in fallen. Die offizielle Berufsbezeichnung ist Maßschneider/in.
Der Beruf ist ein Ausbildungsberuf, die Ausbildungsdauer beträgt, wie in den meisten Lehrberufen, drei Jahre und wird im dualen System durchgeführt. Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Lehrjahres statt und besteht aus einer praktischen Arbeitsaufgabe und deren ausführlichen Dokumentation. Der Abschluss der Ausbildung wird durch die Gesellenprüfung gebildet. Lehrstellen findet der/die Schneider/in in Betrieben unterschiedlicher Größe des Schneiderhandwerks, sowie in Werkstätten und Maßateliers. Wer den Beruf des/der Schneider/in erlernen möchte, benötigt eine gute Feinmotorik sowie großes handwerkliches Geschick. Die Arbeit als Schneider/in erfordert sehr viel Geduld sowie räumliches und mathematisches Vorstellungsvermögen. Ein sicheres Gefühl für .
Die Gehäter Schneider basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden